Den Gästen der MSC Magnifica wurde bereits vor Reiseantritt mitgeteilt, dass die geplante Nordeuropatour Änderungen erfährt. Doch damit nicht genug. Nachdem das Schiff Hamburg verlassen hatte, wurden die Reisenden auch noch darüber informiert, dass die Kreuzfahrt nur mit weiteren Abweichungen durchgeführt werden kann. „So wurde uns berichtet, dass der Hafen von Olden durch Bodø ersetzt worden ist. Zudem kam es zu einem technischen Defekt, so dass ein weiteres interessantes Reiseziel schlicht ausfiel und auch ein geplanter Ausflug nicht stattfinden konnte. In einem solchen Fall liegt eine Abweichung zwischen gebuchter Reise und Leistung des Veranstalters vor, die zur Minderung des Reisepreises berechtigt“, stellt Rechtsanwalt Dr. Marcus Hoffmann von Kreuzfahrt-Anwalt.de heraus.
Abweichung von der gebuchten Reise rechtfertigt Minderung und Schadensersatz
Die Rechtsprechung hierzu ist grundsätzlich verbraucherfreundlich. So wird Reisenden oftmals zwischen 50 bis zu 100 Prozent des jeweiligen Tagesreisepreises als Erstattungsbetrag zugesprochen. Vorliegend veranlasste zudem ein technischer Defekt die Routenänderung. „Ein solcher Grund rechtfertigt nicht nur einen Anspruch auf Minderung. Nachdem die Ursache in dem Verantwortungsbereich von MSC liegt, kommen zusätzlich auch Schadensersatzansprüche wegen entgangener Urlaubsfreude in Betracht“, erklären die erfahrenen Verbraucherschützer von Kreuzfahrt-Anwalt.de.
Berechnung nach Tagen - der Einzelfall ist entscheidend
Nach Auffassung der Rechtsanwälte von Kreuzfahrt-Anwalt.de sollten Betroffene bei den aktuellen Routenänderungen auf der MSC Magnifica prüfen lassen, in welcher Höhe die Minderung des Reisepreises und Schadensersatzansprüche im Raum stehen. Keinesfalls sollte man auf solche Ansprüche verzichten oder vorschnell „Bordguthaben“ oder Vergünstigungen für künftige Reisen als Entschädigung akzeptieren. Denn allein die Minderungsansprüche werden in aller Regel prozentual anteilig zum Tagespreis der Kreuzfahrt berechnet und können sich schnell auf mehrere Hundert Euro summieren.
Diese Ansprüche können bis zu 2 Jahre geltend gemacht werden. Entscheidend für den Fristbeginn ist der Tag, an dem die Kreuzfahrt laut Vertrag enden sollte. Betroffene sollten sich daher zeitnah Rat und Beistand suchen und Ihre Ansprüche konsequent verfolgen.
Über Kreuzfahrt-Anwalt.de
Kreuzfahrt-Anwalt.de ist ein Angebot der Verbraucherschutzkanzlei Dr. Hoffmann & Partner Rechtsanwälte aus Nürnberg. Kreuzfahrt-Anwalt.de bietet Verbrauchern eine kostenfreie und unverbindliche Erstprüfung im Raum stehender Ansprüche im Zusammenhang mit Kreuzfahrten an. Nach der Erstprüfung besteht für Kreuzfahrer die Möglichkeit, eine qualifizierte außergerichtliche Interessenvertretung gegenüber dem Anbieter zu einem garantierten Festpreis zu buchen.
Entscheidend für den Erfolg eines Vorgehens gegen Großkonzerne bzw. eines „Kampfes David gegen Goliath“ ist insbesondere im Kreuzfahrtrecht die Betrachtung des Einzelfalles. Seit jeher nimmt die Kanzlei Dr. Hoffmann & Partner Rechtsanwälte ausschließlich die rechtlichen Interessen von Verbrauchern in wenigen, ausgewählten Rechtsgebieten wahr, die sie auf höchstem Niveau beherrscht. So vertraten die Verbraucherschützer der Kanzlei Dr. Hoffmann & Partner Rechtsanwälte bereits hunderte Mandanten erfolgreich gegen Großunternehmen und erstritten wegweisende, bundesweit beachtete Entscheidungen.
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