Mehr Sicherheit für den Verbraucher durch verbesserte Prüfsysteme gegen Fake-Bewertungen auf Online-Portalen: Das fordert das Bundeskartellamt in seiner Sektoruntersuchung von Internet-Nutzerbewertungen. Zudem gibt das Kartellamt Verbrauchern Tipps, um gefälschte Online-Bewertungen zu identifizieren. „HolidayCheck verfolgt seit Jahren eine strikte Null-Toleranz-Politik, wenn es um Fake-Bewertungen geht“, erklärt Georg Ziegler, Director Brand, Content und Community bei HolidayCheck. „Wir arbeiten kontinuierlich am Ausbau unseres manuellen und technischen Prüfsystems und gehen hierbei schon weit über die vom Kartellamt geforderten Ansprüche hinaus.“ Eine detaillierte Beschreibung des Prüfprozesses findet sich hier. Das Unternehmen geht im Kampf gegen gefälschte Bewertungen auch rechtlich gegen Bewertungsbetrüger vor und konnte Ende 2019 einen weiteren Sieg vor Gericht gegen Fivestar Marketing erzielen. Die ausführliche Pressemeldung gibt es im Newsroom.
Klare Forderung: Bewertungsbetrug als Straftatbestand
Die Forderungen des Bundeskartellamts gehen HolidayCheck dabei jedoch noch nicht weit genug. Das Online-Portal fordert klare und ausreichende rechtliche und politische Rahmenbedingungen und die Einordnung des Verkaufs von Fake-Bewertungen in das Strafrecht. „Gefälschte Bewertungen sind in unseren Augen Betrug am Urlauber. Die Einordnung als strafrechtlich verfolgbarer Tatbestand würde uns die Möglichkeit geben, direkter und noch intensiver gegen Bewertungsbetrüger vorzugehen und es uns erleichtern, ihnen das Handwerk zu legen. Wir hoffen sehr, dass die aktuelle Diskussion dazu beiträgt, dass sich auch in Politik und Rechtssetzung die Weichen richtig stellen werden“, so Ziegler. Aktuell ist der Verkauf und das Verfassen von gefälschten Bewertungen lediglich ein zivilrechtliches Vergehen, was die Durchsetzung von Gerichtsurteilen gegen Bewertungsbetrüger erschwert.