Die HSH Nordbank hatte im Februar dieses Jahres Klage gegen die UBS in New York eingereicht. Gegenstand der Klage sind nicht eingehaltene Absprachen und Missmanagement bei einem von der UBS verwalteten Wertpapierportfolio mit Namen "North Street 2002 - 4" im ursprünglichen Wert von 500 Millionen US-Dollar. Im Gegenzug hatte die UBS eine so genannte Feststellungsklage in London eingereicht mit dem Ziel, den Gerichtsstand von New York nach London zu verlegen.
"Die HSH Nordbank begrüßt die Entscheidung des Londoner Gerichts. Aus unserer Sicht handelte es sich hierbei um ein prozessuales Störmanöver der UBS, um den Fortgang der unsererseits gegen die UBS angestrebten Klage in New York zu verzögern", sagt Rune Hoffmann, Pressesprecher der HSH Nordbank. Das Londoner Gericht hat Rechtsmittel gegen diese Entscheidung ausgeschlossen.
Die HSH Nordbank wird ihre Klage gegen die UBS in New York mit Nachdruck weiterverfolgen und ist überzeugt von der Tragfähigkeit ihrer Beweise.