Der Eigentümer muss den Energiepass auf Verlangen vorzeigen, wenn der Nutzer beim Vermieten oder Verkaufen wechselt. Macht er das nicht, begeht er eine Ordnungswidrigkeit. Durfte ein abgewiesener und enttäuschter Mietinteressent den Pass nicht sehen, könnte er das zum Beispiel beim Bauamt anzeigen. Solch ein Gesetzesverstoß kann mit Geldbußen bis zu 15.000 Euro geahndet werden.
Will man Fördergelder in Anspruch nehmen, sollte man darauf achten, dass der Fachmann antragsberechtigt ist (z. B. bei KfW oder BAFA). Im Interesse des Eigentümers muss die Beratung firmen- und produktneutral sein. Doch Vorsicht: Der Begriff "Energieberater" ist nicht geschützt, die Honorare sind nicht festgelegt. Daher rät DAS HAUS, genau auszuhandeln und zu fixieren, welche Leistung geliefert wird.
Den Energiepass gibt es in zwei Versionen: Der Verbrauchs-Ausweis ist ein simpler Nachweis über das Verhalten der Bewohner; der Bedarfs-Pass taugt als Renovieranleitung. Der Verbrauchs-Ausweis kostet meist um die 30 bis 50 Euro. Am besten ist, man sammelt die Daten selbst: Heizkostenabrechnung der letzten drei Jahre und die verbrauchte Warmwassermenge (sonst wird pauschaliert), Wohnfläche und Nutzfläche, Baujahr, Leerstandszeiten etcetera. Anhand dieser Daten ermittelt der Berater den Kennwert des Hauses. Der Bedarfs-Pass ist aufwändiger und aussagekräftiger, daher auch teurer (200 bis 1000 Euro). Die Kosten trägt der Eigentümer, er darf sie nicht auf die Mieter umlegen, dafür aber steuerlich als Werbungskosten ansetzen. Der Fachmann schaut sich Gebäude, Technik, Bauteile und Baustoffe genau an. Zusätzlich werden individuelle Maßnahmen mit Varianten aufgelistet.
Weitere Informationen zum Thema Energiepass finden Sie in der aktuellen Ausgabe 03/08 von DAS HAUS (ab heute im Handel) oder unter www.haus.de/energiepass.