Doch so einfach ist das nicht, denn aktuell duldet die Polizei im Auftrag der grün-roten Landesregierung auf ihrem Grundstück Offizialdelikte im großen Stil. Und auch die zuständigen Ämter schieben die Zuständigkeit von einer Behörde zur nächsten. In Stuttgart wird derzeit mit zweierlei Maß gemessen - wo der anständige Bürger zur Kasse gebeten wird und bei Nichteinhaltung der Spielregeln die Konsequenzen zu tragen hat, führten zahlreiche Aktionen von früheren Bürgerinitiativen zur Räumung des Parks und zur Beseitigung der dort anhaltenden Missstände bislang zu keinem Ergebnis. Im Schloßgarten Stuttgart herrscht Narrenfreiheit - die Polizei selbst spricht von einem geduldeten rechtsfreien Raum.
Doch warum duldet man im Park die offensichtlichen Verstöße gegen geltendes Recht? Der Grund dafür, wird uns immer wieder unter vorgehaltener Hand genannt: scheinbar gibt es eine Anordnung von der Landesregierung hierzu, die der Polizei vorschreibt, im Schloßgarten nicht entsprechend zu handeln. Amnestie für Parkschützer oder fehlende Corona - auf diese Frage wird man wohl keine ehrliche Antwort erhalten. Fakt ist aber, so Sebastian Heinel, Vorsitzender der IG Bürger für Baden-Württemberg, das hier dringender Handlungsbedarf besteht. Den Bürgerinnen und Bürgern Stuttgarts stößt die Situation im Schloßgarten zunehmend bitter auf. Die IG Bürger, größte parteiunabhängige Befürworterorganisation für das Bahnprojekt Stuttgart 21 beklagt deshalb erneut den seit einem Jahr anhaltenden Zustand des Stuttgarter Schloßgartens - ausgelöst und verursacht durch die sog. Parkschützer unter der ideologischen Führung von Matthias von Herrmann und fordern Land, Stadt, Polizei und Staatsanwaltschaft dazu auf, bei offensichtlichen Rechtsbrüchen konsequent und gesetzestreu zu handeln. Der Parkbesetzung und den Missständen vor Ort muss endlich ein Ende bereitet werden".
Eine sehr ausführliche Zusammenstellung aller Missstände inkl. Einer Fotodokumentation ging am 13.09.2012 an die Staatsanwaltschaft Stuttgart sowie an den Polizeipräsidenten Stuttgart.