Sowohl die Juristen gegen Stuttgart 21, als auch andere Gruppierungen des Aktionsbündnisses gegen S21 hatten sich in der Vergangenheit kritisch gegenüber den Finanzierungsverträgen geäußert. Durch die heutige Entscheidung des Kabinetts wird aber klar, dass diese Verträge nicht anfechtbar sind. "Wer Mehrkosten ausschließt, der erkennt die anfallenden Kosten von 824 Mio. € und damit die sie begründenden Vereinbarungen an." erläutert Sebastian Heinel weiter.
Die IG Bürger für Baden-Württemberg zeigt sich optimistisch, dass nun ohne wenn und aber weitergebaut werde und ist zuversichtlich dass die gesamte Landesregierung nun ihrer Projektförderpflicht nachkommt.
"Das ist ein guter Tag für Stuttgart 21"