Sehr geehrte Frau Dahlbender,
Artenschutz ist wichtig und richtig. Allerdings nur, wenn der Schutz von bedrohten Tierarten gegenüber Allen durchgesetzt wird; nur dann kann sich eine Natur- und Umweltschutzorganisation wie der BUND des Eindrucks nachdrücklich erwehren, bedrohte Tierarten nicht aus taktischen Gründen zu instrumentalisieren.
Der BUND scheint mit seiner Klageandrohung gegen weitere Baumaßnahmen beim Bahnprojekt Stuttgart 21 jedoch augenscheinlich das demokratische Ergebnis der Volksabstimmung nicht akzeptieren und weiterhin das ökologische Bahnprojekt Stuttgart 21 verhindern zu wollen. Er leistet damit dem Naturschutz einen Bärendienst. Hier stellt sich einmal mehr die Frage nach der Gemeinnützigkeit des BUND.
Zudem stellt sich die Frage, weshalb der BUND bisher nicht gegen die illegalen Behausungen im Schlossgarten vorging, die dem Juchtenkäfer und den Fledermäusen in den vergangenen zwölf Monaten mit Sicherheit mehr Schaden anrichteten als die Baumaßnahmen der Bahn AG. Hier wird augenscheinlich mit zweierlei Maß gemessen: Wenn Stuttgart 21 Gegner den Juchtenkäfer töten, scheint der BUND dies hinzunehmen, wenn die Bahn AG ein ökologischen Bahnhof bauen möchte, dann nicht.
Wir fordern Sie Frau Dahlbender als Vorsitzende des BUND Baden-Württembergs daher auf, Klage gegen die Parkschützer anzustrengen, die seit über einem Jahr durch Lärm im Zeltlager (abendliche Partys, Trommeln und Musik bis in die Tiefe Nacht, Lichteinfluss bei Dunkelheit, Luftverunreinigung durch offene Feuer, Bodenverdichtung und Baumbeschädigungen gerade der Brutbäume die Biotope von Juchtenkäfer und Fledermäusen stark gefährden und in Mitleidenschaft ziehen.
Wir freuen uns auf einen Dialog mit Ihnen in dieser Sache und erhoffen uns eine baldige Antwort.