In Niedersachsen sind von den 156.607 befragten Beschäftigten in 230 Betriebe 3,2 Prozent Leiharbeitsbeschäftigte. Damit liegt die Quote deutlich unter dem Bundesdurchschnitt von rund 5,0 Prozent.
In Sachsen-Anhalt ist die Leiharbeitsquote deutlich höher: 15 Prozent der befragten 13.090 Beschäftigten in 71 Betrieben der Metall- und Elektroindustrie sind Leiharbeiter. Davon werden rund 42 Prozent bereits über 12 Monate beschäftigt. "In Sachsen-Anhalt hat das Ausmaß der Leiharbeit skandalöse Zustände erreicht", sagt Hartmut Meine, IG Metall-Bezirksleiter für Niedersachsen und Sachsen-Anhalt, und nennt Beispiele: So beschäftige der Automobilzulieferer Nemak in Wernigerode 730 Arbeitnehmer, davon seien rund 52 Prozent Leiharbeitsbeschäftigte. Bei der Firma IMO Anlagenmontagen seien 33,3 Prozent der 366 Beschäftigten Leiharbeiter. "Rund 2000 Leiharbeitsbeschäftigte in der Metall- und Elektroindustrie in Sachsen-Anhalt arbeiten zu skandalösen Bedingungen:
Sie müssen flexibel sein, haben keine dauerhafte Perspektive und erhalten dafür bis zu 50 Prozent weniger Entgelt, als der Tarifvertrag der Branche vorsieht", so Hartmut Meine am heutigen Donnerstag im Rahmen einer Leiharbeitskonferenz in Hannover.
Seit 2003 hat sich die Zahl aller Leiharbeitsbeschäftigten bundesweit auf rund 630.000 nahezu verdoppelt. Eine steigende Zahl von Betrieben missbraucht Leiharbeiter, um Stammpersonal abzubauen und die Lohnkosten zu drücken. Gut ausgebildete Leiharbeitsbeschäftigte erhalten bis zu 50 Prozent weniger Entgelt als das Stammpersonal. In Ostdeutschland werden in der Leiharbeitsbranche Einstiegslöhne von 5,77 Euro gezahlt und damit erheblich weniger als der von der IG Metall geforderte Mindestlohn von 7,50 Euro.
Die Bedingungen für Leiharbeitsbeschäftigte sind nach Auffassung der IG Metall dringend zu verbessern. Die Delegierten des IG Metall-Gewerkschaftstages in Leipzig haben sich eindeutig dafür ausgesprochen, dass spätestens nach sechs Wochen Leiharbeitsbeschäftigte für die gleiche Arbeit auch das gleiche Entgelt erhalten müssen wie die Stammbelegschaft. Die Verleihzeit an einzelne Betriebe muss begrenzt und Arbeitnehmer dürfen nicht nur für die Dauer eines Einsatzes in einem Betrieb beschäftigt werden.
Presseinformationen unter: http://www.igmetall-nieder-sachsen-anhalt.de/...