Pflicht für alle ab Herbst 2009
Im gut gefüllten Plenarsaal des Unternehmerverbandes in Gießen erläuterte Micha-el Möschel, Geschäftsführender Gesellschafter der Verkehrsakademie – Gruppe, die praktische Umsetzung des Berufskraftfahrerqualifikationsgesetzes. So müssen alle Busfahrer, die ihre Fahrerlaubnis nach dem 9. September 2008 erwerben einen Grundqualifikationsnachweis vorlegen. Für alle Lastkraftwagenfahrer tritt diese Regelung am 9. September 2009 in Kraft. Der Qualifikationsnachweis wird durch eine Prüfung vor der zuständigen IHK erworben. Der erfolgreiche Abschluss der Ausbildung zum "Berufskraftfahrer/in" oder zur "Fachkraft im Fahrbetrieb" gilt dabei als Grundqualifikationsnachweis. Roland Koch vom Regierungspräsidium Gießen, Dezernat "Verkehr und Gewerbe", hatte die Weiterbildung im Visier. Alle Berufskraftfahrer müssen sich künftig im 5-Jahres-Rhythmus weiterbilden. Die Weiterbildungsschulung umfasst 35 Stunden á 60 Minuten. Sie kann zusammenhängend oder in bis zu fünf Teilen über einen längeren Zeitraum absolviert werden. Es erfolgt keine Prüfung, der Schulungsnachweis ist ausreichend. Die Anerkennung der Weiterbildungsstätten erfolgt hessenweit durch das Regierungspräsidium in Gießen.
Prüfungsverfahren erläutert
Erhard Krug von der IHK erläuterte abschließend das Prüfungsverfahren zum Er-werb des Qualifizierungsnachweises. Bei der so genannten "beschleunigten Grundqualifikation", die durch eine theoretische Prüfung erlangt werden kann, wird die Teilnahme an einem 140-stündigen Lehrgang vorausgesetzt. Eine Fahrerlaubnis muss nicht vorliegen. Alternativ kann die "Grundqualifikation" durch eine theoretische und praktische Prüfung erworben werden. Voraussetzung hier ist der Besitz der erforderlichen Fahrerlaubnis. Ziel der Qualifizierung ist eine Verbesserung der Verkehrssicherheit sowie der Sicherheit der Fahrerinnen und Fahrer.
Weitere Informationen zum Thema finden Sie auf der Homepage der IHK Gießen-Friedberg, www.giessen-friedberg.ihk.de/... Informatio-nen im Verkehrsgewerbe.