Grundsätzlich wird der Bonus für Altbewerber ohne Schulabschluss, mit Sonderschulabschluss oder Hauptschulabschluss gezahlt. Förderfähig sind zusätzliche Ausbildungen nach dem Berufsbildungsgesetz oder der Handwerksordnung. Ferner wird auch die zusätzliche Ausbildung von lernbeeinträchtigten oder sozial benachteiligten jungen Menschen gefördert, die bereits im Vorjahr oder früher die allgemein bildende Schule verlassen haben. Außerdem können Unternehmen in der Regel einen Ausbildungsbonus erhalten, wenn sie Auszubildende zusätzlich ausbilden, die ihren Ausbildungsplatz wegen Insolvenz, Stilllegung oder Schließung des Ausbildungsbetriebes verloren haben. Hindenberg: "Wir erhoffen uns zusätzliche Impulse für das Ausbildungsplatzangebot in der Region, da der Bonus auf die wirklichen Problemfälle auf dem Ausbildungsmarkt begrenzt ist, um möglichst keinen Verdrängungswettbewerb auszulösen."
Hindenberg weiter: "Ein solcher Bonus kann die mangelnde Ausbildungsreife vieler Schulabgänger aber nicht ausgleichen. Gerade in unserer Region können wir viele Ausbildungsplätze z. B. im IT-Bereich nicht besetzen. 60 Prozent unserer Betriebe fordern deshalb vielmehr eine zielgerichtete Ausgabe der Mittel für ein besseres Übergangsmanagement und die Förderung der Ausbildungsfähigkeit der Schulabgänger." Im vergangenen Jahr konnte rund ein Fünftel der befragten Ausbildungsbetriebe nicht alle Ausbildungsplätze besetzen. Hindenberg: "Die Ausbildungsreife ist einfach entscheidend. Finanzielle Programme setzen einfach zu spät und nicht an der Wurzel des Problems an. Wenn wir die Chancen für lernschwache Jugendliche erhöhen wollen, müssen wir sie bereits während ihrer Schulzeit fordern und fördern."
Was ist ein "zusätzlicher" Ausbildungsplatz?
"Zusätzlich" ist ein betrieblicher Ausbildungsplatz, wenn bei Ausbildungsbeginn die Zahl der Ausbildungsverhältnisse in dem Betrieb durch den neuen Ausbildungsvertrag höher ist, als sie es im Durchschnitt der drei vorhergehenden Jahre war. Stichtag für die Zählung der früheren Ausbildungsverhältnisse ist jeweils der 31. Dezember.
Ab wann wird der Ausbildungsbonus gezahlt?
Das Gesetz mit den Rahmenbedingungen zum Ausbildungsbonus wird voraussichtlich Ende Juli in Kraft treten. Ein Ausbildungsbonus kann somit dann für Ausbildungsverträge gezahlt werden, die zwischen dem 1. Juli 2008 und dem 31. Dezember 2010 beginnen. Wichtig ist, dass Arbeitgeber vor Beginn der Ausbildung den Antrag auf Zahlung des Ausbildungsbonus bei der Agentur für Arbeit stellen.
Wie hoch ist der Ausbildungsbonus?
Der Ausbildungsbonus beträgt 4.000, 5.000 oder 6.000 Euro, abhängig von der für das erste Ausbildungsjahr tariflich vereinbarten oder ortsüblichen Ausbildungsvergütung. Für behinderte und schwerbehinderte junge Menschen erhöht sich der Bonus um 30 Prozent. Die erste Hälfte des Ausbildungsbonus wird nach Ablauf der Probezeit und der Rest nach Anmeldung des Auszubildenden zur Abschlussprüfung gezahlt. Die Kosten für den Ausbildungsbonus werden von der Bundesagentur für Arbeit getragen.
Unternehmen, die weitergehende Informationen zu den Förderungskonditionen benötigen, sollten sich bereits jetzt mit dem Arbeitgeber-Service der Agenturen für Arbeit in Verbindung setzen. Er ist unter der speziell für Arbeitgeber eingerichteten Rufnummer: +49 (1801)66 44 66 zu erreichen. Der Arbeitgeber-Service ist Ansprechpartner für alle Betriebe, die zusätzliche Ausbildungsplätze melden und über Ausbildung ihr Team verstärken möchten.