Die vorliegenden Eckpunkte sehen künftig eine Abschmelzregel vor. Nach dieser sollen bis zu 85 Prozent des Betriebsvermögens nicht besteuert werden, wenn Unternehmen 15 Jahre das Betriebsvermögen und zehn Jahre lang die Lohnsumme im Wesentlichen erhalten. "15 Jahre sind zu lang. Das behindert Unternehmen und kann gerade von kleineren Mittelständlern kaum eingehalten werden", sagt IHK-Präsident Reiff. "Allein diese beiden Regelungen bedeuten einen riesigen Verwaltungsaufwand. Das ist keine Steuervereinfachung und am Ende muss die Finanzverwaltung das auch noch kontrollieren."
Ziel ist Fortführung von Betrieben Nach einer ersten Bewertung wird es bei der Reform mehr Verlierer als Gewinner geben. Verlierer sind Unternehmen aus dem Dienstleistungsgewerbe, die voraussichtlich von der Abschmelzregel ausgenommen sein werden, da diese nicht überwiegend sogenanntes "produktives Betriebsvermögen", zum Beispiel Maschinen, besitzen. Das bedeutet: Sie müssten voll versteuern. Gewinner werden lediglich Unternehmen mit "produktivem Betriebsvermögen". "Alle Unternehmen müssen gleich behandelt werden. In den kommenden parlamentarischen Beratungen muss das Ziel der Reform, nämlich die Fortführung von Betrieben aller Branchen, wieder in den Mittelpunkt rücken", sagt Eberhard Reiff.