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Erbschaftsteuer: Minister Rainer Wiegard stützt Forderungen der Wirtschaft

(lifePR) (Kiel, )
»Die Erbschaftsteuer muss für Unternehmer bezahlbar und bürokratisch handhabbar bleiben.« Diese zentrale Forderung der Wirtschaft zur Erbschaftsteuerreform stellte Dr. Yvonne Susanne Kellersohn, Steuerreferentin der IHK zu Lübeck, in der Vollversammlung der IHK zu Lübeck heraus. Unterstützung erhalten die Unternehmer von mehreren Bundestagsabgeordneten und Schleswig-Holsteins Finanzminister Rainer Wiegard. In einem Antwortschreiben an die IHK Schleswig- Holstein kritisierte er den Entwurf für die neue Regelung.

Zuvor hatten Margarete Böge, Präsidentin der IHK Schleswig-Holstein, und Hauptgeschäftsführer Professor Dr. Bernd Rohwer in einem Brief der Landesregierung und den Bundestagsabgeordneten die Bedenken der Wirtschaft mitgeteilt. Auch in den Vollversammlungen der IHK zu Kiel und der IHK Flensburg stand die Reform der Erbschaftsteuer bereits auf der Tagesordnung.

Kellersohn erläuterte den Mitgliedern der Vollversammlung im »Vitalia Seehotel« in Bad Segeberg, dass der Reform-Entwurf eine Neuregelung der Vorschriften für die Wertermittlung von Vermögen auf der Grundlage von Verkehrswerten beinhalte. Darauf würden erbschaftsteuerliche Regelungen mit angehobenen Freibeträgen, erhöhten Tarifen in den Steuerklassen II und III sowie einem Abschlagsmodell mit Fortführungsklauseln für den Übergang von Familienunternehmen auf einen Nachfolger aufbauen. Sollte der Kabinettsentwurf Gesetz werden, würde die Unternehmensnachfolge in vielen Fällen deutlich teurer als nach bisherigem Recht. Kellersohn: »In jedem Fall wird er aber erheblich risikoreicher und bürokratischer.«

Besonderen Änderungsbedarf sieht Kellersohn bei der langen Verhaftungsregelung und der Lohnsummenbindung. Dem Gesetzesentwurf zufolge will das Bundeskabinett lediglich eine steuerliche Entlastung von 85 Prozent der Bemessungsgrundlage für Betriebsvermögen einführen. Diese Teilentlastung knüpft sie an zwei Voraussetzungen: Zum einen muss der Betrieb 15 Jahre nahezu unverändert erhalten bleiben (Verhaftungsregelung), zum anderen darf die Lohnsumme innerhalb von zehn Jahren nach dem Betriebsübergang in keinem Jahr geringer sein als 70 Prozent der Lohnsumme der letzten fünf Jahre vor dem Betriebsübergang (Lohnsummenbindung). »Diese Fristen sind angesichts der schnellen Innovationszyklen einer globalisierten Wirtschaft viel zu lang und sollten erheblich verkürzt werden«, betonte Kellersohn. Gerd Klindt, Mitglied der Vollversammlung und Geschäftsführer der Kuhnke GmbH in Malente, kam zum selben Ergebnis, als er die Problemfelder der Reform aus der Sicht eines Unternehmers schilderte.
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