Das neue Präventionsgesetz dürfe nicht dazu führen, dass die erfolgreiche Präven-tionspraxis der GKV gefährdet würde. Erfolgreiche Strukturen dürften nicht zerschlagen, sondern müssten - im Gegenteil - erhalten und gestärkt werden.
Das große Engagement der GKV für die Prävention spiegelt sich auch im Ausgabenbereich wider. So sind die gesetzlichen Krankenkassen mit ihren jährlichen Ausgaben von drei Milliarden Euro der größte Förderer der Prävention. Daher müsse es eine Selbstverständlichkeit sein, dass man ihnen auch eine angemessene Beteiligung in den trägerübergreifenden Gremien und Organisationen zugestehe. Es müsse sichergestellt werden, dass die, die zahlten auch bestimmen könnten, wie und wo die Mittel sinnvoll eingesetzt würden.
Zudem lehnen die Spitzenverbände eine Stiftung auf Bundesebene ab, da diese nur zu unnötigem Bürokratieaufbau führen würde. Auch ließen die Eckpunkte einen zusätzlichen Finanzierungsbeitrag des Bundes vermissen. Dies sei um so verwunderlicher, weil dieser Beitrag des Bundes nicht nur von der GKV, sondern ausdrücklich auch vom Bundesrat gefordert wurde.
Die Spitzenverbände warnen davor, dieselben Fehler, die bereits einmal zum Scheitern eines Präventionsgesetzes geführt haben, zu wiederholen. Wenn Prävention zielführend sein soll, dann könne dies nur gelingen, wenn sie fest in einer gesamtgesellschaftlichen Verantwortung verankert sei.