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Resolution der IKK gesund plus - Regionalbeirat Nordharz

Wir protestieren als Regionalbeirat der Gesetzlichen Krankenversicherung IKK gesund plus gegen die gesundheitspolitischen Pläne der schwarz-gelben Koalition

(lifePR) (Magdeburg, )
Wir wenden uns im Einzelnen gegen folgende Pläne der schwarz-gelben Koalition:

- Die schwarz-gelbe Koalition plant, den Krankenkassenbeitrag um 0,6 auf 15,5 Prozentpunkte zu erhöhen. Der Arbeitgeberbeitrag soll eingefroren werden. Die Versicherten müssten die steigenden Kosten der Gesundheitsversorgung in Zukunft alleine schultern. Das bedeutet: Die künftigen Kostensteigerungen sollen ausschließlich die Versicherten tragen. Dafür erhöhen sich sukzessive die Zusatzbeiträge. An den bestehenden Mehrbelastungen der Versicherten von 15 Mrd. Euro pro Jahr (durch Sonderbeitrag, Zuzahlungen und Praxisgebühr) soll sich nichts ändern. Damit würden gering verdienende Beschäftigte sowie Rentnerinnen und Rentner besonders stark belastet.

- Der Bundesgesundheitsminister plant ein kompliziertes, untransparentes und unsoziales System, das den Solidarausgleich einschränkt.

- Das Einfrieren des Arbeitgeberbeitrages mildert künftig das Interesse an kostendämpfenden Maßnahmen im Gesundheitswesen seitens Unternehmen und Arbeitgeberverbänden.

- Die Bundesregierung plant eine Ausweitung und Vereinfachung der Möglichkeiten für die Inanspruchnahme von Kostenerstattung. Dieses Vorhaben birgt die Gefahr, dass die Versicherten mit dem Versprechen auf kürzere Wartezeiten davon Gebrauch machen und mit Mehrkosten belastet werden. Darüber hinaus werden Geringverdiener gar nicht in der Lage sein, die Behandlungskosten vorzustrecken bzw. einen Eigenanteil zu übernehmen.

Wir fordern stattdessen eine Reform im Gesundheitswesen, die folgende Eckpunkte beinhaltet:

- Wir fordern, eine interessengerechte wie sozial ausgewogene Finanzierung durch Arbeitnehmer und Arbeitgeber. Der zusätzliche Arbeitnehmer-Sonderbeitrag, mit dem die Versicherten seit 2005 neun Mrd. Euro pro Jahr mehr bezahlen, muss ausgeglichen werden.

- Wir fordern, dass die solidarische Finanzierung der gesetzlichen Krankenversicherung gestärkt und die Beitragsbasis erweitert wird. Der Kreis der Versicherten soll alle Bürgerinnen und Bürger umfassen. Dazu sind die Versicherungspflichtgrenze sowie die Beitragsbemessungsgrenze dementsprechend anzupassen. In einem ersten Schritt, ist die Private Krankenversicherung in den Finanzausgleich einzubeziehen. Einkünfte von Beamtinnen und Beamten bzw. aus Aktiengewinnen und Vermietungen sind zur Finanzierung künftig mit anzurechnen.

- Wir fordern, dass zur Entlastung der lohnabhängigen Finanzierung alle versicherungsfremden Leistungen sukzessive vollständig über Steuern finanziert werden. Zusatzbeiträge und damit einseitige Belastungen wären langfristig vermeidbar.

- Wir fordern, dass durch die genannte Erweiterung der Beitragsbasis sowie teilweisen Entlastung durch Steuerfinanzierung die Lohnzusatzkosten gesenkt werden können. Das stärkt zum einen die Wettbewerbsfähigkeit lohnintensiver Branchen. Zum anderen führen niedrigere Lohnzusatzkosten zu geringeren Preisen. Arbeitnehmer werden somit entlastet und können gleichzeitig als Konsument die Nachfrage steigern und die Wirtschaft ankurbeln.

- Wir fordern, dass der Wettbewerb innerhalb des Gesundheitsmarktes mit besseren Ergebnissen für eine gute und effiziente Versorgung ausgebaut wird.

- Wir fordern, dass durchgreifende Reformen der Strukturen im Gesundheitswesen vollzogen werden. In einem ersten Schritt sollten durch eine bessere Verzahnung im ambulanten und stationären Bereich sowie mehr Wettbewerb um bessere Versorgungsqualität wirksame Ressourcen gebündelt werden. Weitere Effizienz­­reserven würden durch die Einführung einer Positivliste für Arzneimittel erreicht.

- Wir fordern, dass nach den unverhältnismäßigen Steigerungen der Arzthonorare eine stärkere Qualitätsorientierung bei den Vertragsärzten einsetzt. Versorgungsdefizite dürfen nicht mehr zu Tage treten.

- Wir fordern, dass von der geplanten Ausweitung der Kostenerstattung Abstand genommen wird. Eine solche Regelung dient einseitig den Interessen der Leistungserbringer und belastet die Versicherten zusätzlich.
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