Die Regeln des Zusammenlebens
Die Hausordnung ist eine Sammlung privatrechtlicher Vorschriften, die die Rechte und Pflichten innerhalb gemeinsam genutzter Flächen regelt: Sie enthält Ruhezeiten und Bestimmungen zum Schutz vor Störungen zum Beispiel durch Hausmusik. Auch Schnee- und Glatteisbeseitigung oder das Abstellen von Kinderwagen und Fahrrädern können darin geregelt sein. Außerdem macht die Hausordnung Angaben zur Treppenhausreinigung oder zur Benutzung von Waschküche, Trockenboden, Speicher, Partyraum oder Garten.
Änderungen bedürfen der Zustimmung des Mieters
Meistens ist die Hausordnung bereits Teil des Mietvertrages. In diesem Fall können die Regelungen vom Vermieter nicht einseitig geändert werden. Das ist nur mit Einverständnis der Mieter möglich. Auch reicht es nicht aus, wenn der Vermieter neue Regelungen ohne vorherige Vereinbarung mit den Mietern beispielsweise im Treppenhaus aufhängt. Ist die Hausordnung hingegen kein Bestandteil des Mietvertrages, kann der Vermieter einseitige Regelungen erlassen. Die Verpflichtungen des Mieters bestehen bei dieser Variante jedoch ausschließlich darin, das Mietobjekt sachgemäß zu behandeln und die Ordnung innerhalb der Hausgemeinschaft zu erhalten. Besondere Verpflichtungen – etwa die Treppenhausreinigung – sind nicht gültig. Hierfür muss der Mieter vorher zustimmen.
Unwirksame Vorschriften
Es sind keine Regelungen erlaubt, die für eine Hausordnung unangemessen sind oder den Mieter benachteiligen. Vorschriften sind unwirksam, wenn sie zum Beispiel verbieten zu bestimmten Zeiten zu duschen oder zu baden (Aber: Hier sind sich die Gerichte nicht einig!), den Kinderwagen im Hausflur abzustellen, wenn der Wagen sonst über mehrere Stockwerke oder in den Keller transportiert werden müsste, Besuch nach 22 Uhr zu empfangen oder nur eine Stunde täglich oder gar nicht zu musizieren.
Die Richter entscheiden regional allerdings sehr unterschiedlich, was in einer Hausordnung stehen darf. Im Streitfall gilt es erst einmal Ruhe zu bewahren: Eine Kündigung wegen einer unterlassenen Treppenhausreinigung oder Fahrrädern, die entgegen der Hausordnung abgestellt wurden, ist höchst unwahrscheinlich.