Wer kann den Gasversorger wechseln?
Wer als Mieter die Rechnung seines Gasanbieters selbst zahlt, kann auch die Verträge mit den Energieversorgern wechseln. Anders als Mieter, die die Gaskosten an den Vermieter überweisen - sie können keinen neuen Anbieter beauftragen. Im eigenen Interesse sollte man dennoch das Gespräch mit dem Wohnungsbesitzer suchen und ihn von einem Wechsel überzeugen.
Tipp: Vergleichen Sie selbstständig die Gaspreise und legen Sie ihrem Vermieter ihre Ergebnisse vor. Vielleicht lässt er sich so für einen neuen Vertrag begeistern.
Preise vergleichen
Um herauszufinden, welcher Anbieter den günstigsten Tarif bietet, schaut man sich am besten auf einem der zahlreichen Vergleichsportale im Internet um. Dabei sollte man besonders auf das Kleingedruckte achten. Nicht jeder Sondertarif ist zwangsläufig der günstigste.
Besonders vorsichtig sollten Sie bei Verträgen sein, die eine jährliche Vorauszahlung fordern. Geht der Anbieter Pleite, fließt Ihr bereits gezahltes Geld mit in die Insolvenzmasse - folglich zahlen Sie doppelt, da Sie Ihr Geld nicht erstattet bekommen und sich zudem einen neuen Anbieter suchen müssen. Zudem wird bei einer jährlichen Zahlung immer ein bestimmtes Liefervolumen festgesetzt. Verbraucht man mehr Gas, drohen hohe Nachzahlungen, so dass der Vertrag im Endeffekt doch nicht günstiger ist. Empfehlenswert ist daher eine monatliche Abschlagszahlung.
Anstatt lange die Preise zu vergleichen, genügt manchmal auch ein Anruf beim derzeitigen Versorger. Wer nach einem günstigeren Angebot fragt, bekommt häufig eine Vertragsänderung angeboten.
Eine Preisgarantie für einen bestimmten Zeitraum hat den Vorteil, dass man mit gleichbleibenden Kosten rechnen kann, auch wenn der Gaspreis steigt. Allerdings kann man bei Verträgen mit zu langen Laufzeiten und Kündigungsfristen nicht flexibel auf Preisentwicklungen auf dem Gasmarkt reagieren.
Tipp: Versuchen Sie einen Vertrag zu finden, der einen Kompromiss zwischen diesen beiden Aspekten beinhaltet.
Wie wechselt man den Gasanbieter?
Den Versorger zu wechseln, ist im Grunde genommen ganz einfach. Es muss lediglich ein Antrag an den neuen Anbieter geschickt werden. Akzeptiert dieser den Antrag, übernimmt der neue Versorger auch die Kündigung des alten Vertrages. Die meisten Gaslieferer bieten ein Online-Formular an, das den Wechsel noch leichter macht. Neben Ihren persönlichen Angaben werden lediglich Kunden- sowie Zählernummer und der Name des alten Anbieters benötigt. Die Umstellung kann einige Wochen in Anspruch nehmen. Leitungen und Zähler müssen nicht ausgetauscht werden und auch das Ablesen übernimmt weiterhin der örtliche Versorger. Zudem entstehen durch den Neuvertrag keine zusätzlichen Kosten.
Vom Wechsel des Versorgers selbst merken Sie nichts, außer, dass Ihre Rechnung vom neuen Anbieter stammt. Einen Gasausfall braucht man nicht zu befürchten, denn auch bei Verzögerungen oder auftretenden Komplikationen ist der lokale Versorger gesetzlich dazu verpflichtet, die Gaslieferung bis zur Vertragsübernahme aufrechtzuerhalten.
Tipp: Im Falle einer Preiserhöhung hat man ein Sonderkündigungsrecht.