Zu den haushaltsnahen Dienstleistungen zählen Arbeitsleistungen wie Reinigungsdienste, Gartenarbeiten oder Umzüge. Seit 2003 können Privatpersonen ihre Steuerlast um bis zu 20 Prozent des Betrages, maximal um 600 Euro, senken. Und seit Ende 2006 können zudem Handwerkerarbeiten (nur der Arbeitslohn) zusätzlich zu den haushaltsnahen Dienstleistungen mit ebenfalls maximal 600 Euro steuerlich geltend gemacht werden Zudem wurde die Steuersparmöglichkeit für Mieter erweitert: So muss der Antragssteller nicht mehr der Auftraggeber sein. Mieter können somit angefallene Handwerkerarbeiten steuerlich absetzen, die der Vermieter in Auftrag gegeben und im Rahmen der Betriebskosten in Rechnung gestellt hat.
Ob diese Möglichkeiten der Steuerersparnis die Schwarzarbeit wirksam eindämmen werden, scheint fraglich. Etwa 11 Prozent der Befragten gab an, sie bezahlen Handwerker und Putzhilfen regelmäßig aus Kostengründen schwarz, 15 Prozent wägt ab, ob es für sie günstiger ist, Arbeitskräfte anzumelden oder am Fiskus vorbei zu bezahlen. Nur knapp die Hälfte der Deutschen meldet jede Beschäftigung dem Finanzamt und nutzt dabei die neue Steuersparmöglichkeit.