Im verhandelten Fall kam es einmalig zu Schmierereien in einem Aufzug, sowie angeblich zu einem weiteren Vorfall, den der Hauseigentümer vor Gericht aber nicht genau benannte. Der Eigentümer unterrichtete die Mieter schriftlich, er werde in die Aufzüge seiner Wohnanlage Überwachungskameras einbauen lassen. Nachdem dies geschehen war, klagte einer der Mieter - er sah sich wegen der Überwachung in seinen Persönlichkeitsrechten verletzt. Vor Gericht bekam er Recht, berichtet Immowelt.de. Grundsätzlich, so die Richter, müssen die Interessen des Eigentümers und die Persönlichkeitsrechte gegeneinander abgewogen werden. Im verhandelten Fall habe das Recht des Mieters, nicht überwacht zu werden, eindeutig den Vorrang, zumal der Vermieter nur einen Vorfall dargelegt habe.
Keine Videoüberwachung im Aufzug
Trotz Schmierereien und Vandalismus: Ein Vermieter darf in der Regel keine Überwachungskameras im Aufzug einbauen
Im verhandelten Fall kam es einmalig zu Schmierereien in einem Aufzug, sowie angeblich zu einem weiteren Vorfall, den der Hauseigentümer vor Gericht aber nicht genau benannte. Der Eigentümer unterrichtete die Mieter schriftlich, er werde in die Aufzüge seiner Wohnanlage Überwachungskameras einbauen lassen. Nachdem dies geschehen war, klagte einer der Mieter - er sah sich wegen der Überwachung in seinen Persönlichkeitsrechten verletzt. Vor Gericht bekam er Recht, berichtet Immowelt.de. Grundsätzlich, so die Richter, müssen die Interessen des Eigentümers und die Persönlichkeitsrechte gegeneinander abgewogen werden. Im verhandelten Fall habe das Recht des Mieters, nicht überwacht zu werden, eindeutig den Vorrang, zumal der Vermieter nur einen Vorfall dargelegt habe.