Mietkautionen werden oft mit Verzinsungen von nur 0,5 oder einem Prozent auf Sparbüchern angelegt. Das ist nicht nur wenig, es entspricht nicht einmal einem Inflationsausgleich – der reale Gegenwert des Kautions-Geldes schrumpft dann im Laufe der Jahre, berichtet das Immobilienportal Immowelt.de. Doch es gibt Alternativen zum Niedrigzins-Sparbuch. Sind sich Mieter und Vermieter über eine bessere Anlageform einig, können deutlich höhere Verzinsungen erzielt werden.
Denn immerhin beläuft sich die Mietkaution üblicherweise auf bis zu drei Monatsmieten. Geht es beispielsweise um drei mal 700 Euro Kaution (2.100 Euro) bringt dieses Geld auf einem Sparbuch mit einer Verzinsung von einem Prozent (jährliche Zinsgutschrift) inklusive Zinseszinsen nach fünf Jahren rund 107 Euro. Wählt man hingegen eine Anlageform mit drei Prozent Zinsen, so fallen rund 335 Euro Zinsen an. Differenz: 228 Euro.
Mieter und Vermieter können auch riskantere Anlageformen wie etwa Aktienfonds für die Kaution vereinbaren – seit der Mietrechtsreform im Jahre 2001 ist dies ausdrücklich erlaubt. Knicken allerdings die Börsenkurse ein, so haben gleich beide ein Problem: Der Vermieter hat weniger Sicherheit und der Mieter weniger Geld. Aber es muss ja nicht so kommen. Angenommen, die durchschnittliche jährliche Rendite eines Aktienfonds beträgt sechs Prozent, so werden aus den anfänglichen 2.100 Euro nach fünf Jahren rund 2.810 Euro. Im Vergleich zum Mickerzins-Sparbuch also etwa 710 Euro mehr.
Egal für welche Anlageform sich Mieter und Vermieter entscheiden: Die Kaution muss getrennt vom Vermögen des Vermieters angelegt werden. Die Zinsen stehen dem Mieter zu. Während des Mietverhältnisses werden sie aber nicht an ihn ausgezahlt, sondern erhöhen die Sicherheit. Nach Beendigung des Mietverhältnisses bekommt der Mieter sein Geld plus Zinsen ausgezahlt – außer der Vermieter hat noch Forderungen, die gegengerechnet werden. Der Vermieter muss das Geld übrigens nicht sofort zurückzahlen, sondern hat eine angemessene Frist um zu prüfen, ob er noch Forderungen an den Mieter hat. Gesetzliche Regelungen über die Länge des Zeitraums gibt es aber nicht. So kann nach Ansicht des Bundesgerichtshofs eine Mietkaution auch als Sicherheit für eine noch nicht fällige, zukünftige Nebenkostenabrechnung dienen. Die Betriebskostenabrechnung kann im Extremfall erst zwölf Monate nach Ende des Mietverhältnisses fällig sein. So lange kann der Vermieter zumindest einen angemessenen Teil der Kaution zurückbehalten.