Bevor der Kaufvertrag beim Notar unterzeichnet wird, sollte der Entwurf den Beteiligten zugegangen sein. Dieser sollte genau geprüft werden. Alle unklaren Punkte sowie deren rechtliche Konsequenzen können mit dem Notar geklärt werden. Handelt es sich nur um kleinere Fragen, können diese auch direkt bei der Beurkundung besprochen werden, ohne dass zusätzliche Kosten anfallen, erklärt Immowelt.de.
Der Notar übernimmt mit der Abwicklung der Grundstücks- und Immobiliengeschäfte hoheitliche Aufgaben. Er ist in diesem Zusammenhang an eine Gebührenordnung gebunden. Dafür, dass er den Kaufvertrag beurkundet und berät, zahlt der Käufer rund ein Prozent des Kaufpreises, berichtet Immowelt.de. Wird eine Grundschuld bestellt, erhöht sich die Summe. Dazu kommen noch die Auslagen des Notars sowie die Mehrwertsteuer - Kosten, an die unbedingt bei der Kreditaufnahme gedacht werden sollte.
Weitere Themen des Immowelt-Pressediensts: http://www.immowelt.de/...