Hat ein Mietshaus einen Kabelanschluss, so haben Mieter meist kein Recht, eine Parabolantenne zu montieren. Denn fest an der Fassade verankerte Sat-Schüsseln können das Erscheinungsbild des Hauses verschandeln. Obendrein wird bei der Montage bisweilen die Fassade beschädigt. Doch es gibt Ausnahmen, hat jetzt nach Angaben des Immobilienportals Immowelt.de der Bundesgerichtshof geurteilt (Az.: VIII ZR 207/04).
Stellen die Mieter nämlich eine Parabolantenne auf den Balkon, ohne diese fest zu montieren, kann der Vermieter dies meist nicht verbieten. Dies gilt zumindest dann, wenn die Antenne das Erscheinungsbild des Hauses nicht oder lediglich nur geringfügig beeinträchtigt. In diesem Fall wöge das Interesse des Mieters am Sat-Empfang höher als das Interesse des Vermieters, keine Sat-Schüssel zu dulden. Denn weder Optik noch Substanz des Hauses würden in diesem Fall beeinträchtigt.