Brennt eine Wohnung lichterloh ab, muss der Mieter weiter für die volle Miete aufkommen, wenn er den Brand selbst schuldhaft verursacht hat. Die Gebäudeversicherung des Vermieters muss keinen Mietausfall begleichen, entschied nach Angaben des Immobilienportals Immowelt.de das Oberlandesgericht Düsseldorf (Az.: 4 U 13/03).
Im verhandelten Fall ließ eine Mutter ihren fünfjährigen Sohn alleine in der Wohnung, um in der Stadt Besorgungen zu machen. Das Kind schnappte sich eines der in der Wohnung herumliegenden Feuerzeuge und zündelte. Als die Mutter zurückkehrte, brannte das Kinderzimmer bereits. Den entstandenen Sachschaden zahlte die Gebäudeversicherung zwar. Doch für Mietausfälle wollte die Assekuranz nicht aufkommen - zu Recht, wie die Richter laut Immowelt.de entschieden: Mieter, die selbst an einem Brand Schuld sind, müssen weiter die volle Miete zahlen.
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