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Silvester-Schäden sind vermeidbar

Der falsche Umgang mit Böllern und Raketen verursacht immer wieder schlimme Verletzungen und immense Brandschäden. Doch wer ein paar einfache Spielregeln einhält, macht das Spektakel zum Jahreswechsel gleich viel sicherer

(lifePR) (Nürnberg, )
Jahr für Jahr bringt der Jahreswechsel eine traurige Bilanz mit sich. Das Abbrennen von Silvesterfeuerwerkskörpern führt zu Brandschäden in Millionenhöhe. Hinzu kommen schwere Körperverletzungen in Form von Hörstürzen, Augenschäden oder Verbrennungen, weil mit Böllern und Raketen zu leichtsinnig umgegangen wird. Daher empfiehlt es sich, einige Regeln zu beachten. Allen voran: Gekauft werden sollten generell nur Feuerwerkskörper mit einer aufgedruckten Prüfnummer der Bundesanstalt für Materialforschung und -prüfung, rät das Immobilienportal Immowelt.de. Von Billigimporten sollten ebenso die Finger gelassen werden wie von Selbstgebasteltem.

Auch bei der richtigen Verwendung sind einige Vorkehrungen zu treffen. Raketen dürfen nur aus einer standsicheren Flasche oder einem Rohr gestartet werden, niemals jedoch direkt aus der Hand. Dabei ist darauf zu achten, dass die Raketen senkrecht nach oben zeigen. Auch größere Knallkörper wie Frösche oder Kanonenschläge sollten nie direkt in der Hand, sondern am Boden angezündet werden, da sie teilweise eine starke Sprengkraft entwickeln, warnt Immowelt.de.

Der Sprengkraft entsprechend kann die Explosion der Knallkörper sehr laut werden. Erreicht werden im näheren Umkreis Lärmpegel von bis zu 160 Dezibel. Tinnitus oder Hörstürze können die Folge sein, wenn man auf schützende Ohrstöpsel verzichtet. Bei kleineren Knallkörpern mit Reibekopf, die direkt an der Streichholzschachtel entzündet werden müssen, heißt es: sofort danach so wegwerfen, dass keiner Schaden nimmt. Nicht explodierte Knallkörper sollten nicht erneut angezündet werden. Die sichere Variante ist: Liegenlassen und den Blindgänger nach etwa fünf Minuten mit Wasser übergießen.

Auch die richtige Lagerung bis Neujahr ist wichtig. Bis zu ihrem Abfackeln sollten Feuerwerkskörper an einem kühlen und trockenen Ort aufbewahrt werden, und zwar so, dass Kinder nicht dran kommen. Raketen und viele andere Feuerwerksartikel gehören als so genannte Klasse 2 zur Gruppe der Kleinfeuerwerke und dürfen weder an Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren verkauft noch von ihnen gezündet werden. Weniger gefährlich sind dagegen Kleinstfeuerwerke der Klasse 1. Dazu gehören Artikel, die für den Innenbereich gedacht sind, wie beispielsweise Tischfeuerwerk oder Wunderkerzen. Kinder unter zwölf Jahren sollten aber auch diese Feuerwerkskörper nur unter Aufsicht abbrennen. Bei Tischfeuerwerken heißt es außerdem, darauf zu achten, dass eine feuerfeste Unterlage verwendet wird und keine leicht entzündlichen Materialien in der Nähe sind.

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