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Silvesterschäden: Das zahlt die Versicherung

Gefährliches Silvester: Welche Versicherungen zahlen welche Schäden? / Das Immobilienportal Immowelt.de sorgt zum Jahreswechsel für Klarheit

(lifePR) (Nürnberg, )
Raketen, Alkohol und Übermut - eine brandgefährliche Mischung. Kein Wunder, dass die Versicherungen zum Jahreswechsel regelmäßig hohe Schadenssummen beklagen. Das Immobilienportal Immowelt.de erläutert, welche Versicherungen bei typischen Silvesterunfällen haften.

Was bezahlt die Haftpflichtversicherung?
Verletzt jemand eine andere Person mit einem Böller oder verschüttet Rotwein auf dessen teure Designer-Couch, springt seine Haftpflichtversicherung für ihn in die Bresche. Das gilt laut Immobilienportal Immowelt.de auch dann, wenn er grob fahrlässig, also beispielsweise unter Alkoholeinfluss, handelt. Die einzige Ausnahme ist Vorsatz. Für Schäden, die die eigenen Kinder anrichten, kommt der Versicherer ebenfalls auf. Allerdings nur, wenn die Aufsichtspflicht nicht verletzt wurde. Zündelt ein Elfjähriger heimlich mit Knallern und beschädigt dabei fremdes Eigentum, muss die Haftpflichtversicherung nicht bezahlen.

Was bezahlt die Hausratversicherung?
Verirrt sich die Rakete eines Fremden in die eigenen vier Wände und versengt dort das Mobiliar, ersetzt die Hausratversicherung den entstandenen Schaden. Auch wer versehentlich selbst einen Brand in der eigenen Wohnung verursacht, darf sich auf sie verlassen. Im Gegensatz zur Haftpflichtversicherung gilt das allerdings nur, wenn der Schaden nicht grob fahrlässig verschuldet ist, berichtet das Immobilienportal Immowelt.de.

Was bezahlt die Gebäudeversicherung?
Prallt eine Rakete an die Fassade und hinterlässt dort dunkle Spuren, dürfen sich Hausbesitzer an die Gebäudeversicherung wenden. Sie trägt auch die Kosten, wenn Feuerwerkskörper den Dachstuhl in Brand setzen, erklärt das Immobilienportal Immowelt.de. Die geleisteten Zahlungen holt sich die Versicherung beim Verursacher zurück - sofern dieser ermittelbar ist.
Für die oben stehenden Stories, das angezeigte Event bzw. das Stellenangebot sowie für das angezeigte Bild- und Tonmaterial ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmeninfo bei Klick auf Bild/Titel oder Firmeninfo rechte Spalte) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber der Texte sowie der angehängten Bild-, Ton- und Informationsmaterialien. Die Nutzung von hier veröffentlichten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Bei Veröffentlichung senden Sie bitte ein Belegexemplar an service@lifepr.de.
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