Die bisherigen Förderprogramme Ökologisch Bauen, CO2-Gebäudesanierung und Wohnraum Modernisieren Öko-Plus der KfW gehen zum 1. April 2009 in den beiden vereinheitlichten Programmen Energieeffizient Bauen und Energieeffizient Sanieren auf. Mit dieser Neuordnung geht auch eine neue Definition der Gebäudestandards einher.
Aus 60 wird 70, aus 40 wird 55
Ob und zu welchem Zinssatz man günstige KfW-Darlehen bekam, war bislang über die sogenannten KfW-Energiesparhäuser 60 und 40 definiert. Das KfW-Energiesparhaus 60 durfte einen Jahresprimärenergiebedarf von nicht mehr als 60 Kilowattstunden pro Quadratmeter und Jahr (kWh/a) haben und musste die in der Energieeinsparverordnung (EnEV) von 2007 vorgeschriebenen Werte zu Primärenergiebedarf und Transmissionswert um mindestens 30 Prozent unterschreiten. Beim KfW-Energiesparhaus 40 galten 40 kWh/a pro Quadratmeter und eine Unterschreitung der EnEV-Werte um mindestens 45 Prozent als Grenze. Allgemein galt: Je geringer der Energiebedarf des Hauses, umso besser die Konditionen.
An diesem Grundsatz hat sich nichts geändert, wohl aber an den Bezeichnungen der Referenzgebäude. Das KfW-Energiesparhaus 60 wird zum KfW-Energieeffizienzhaus 70, das 40er-Modell zum KfW-Energieeffizienzhaus 55. Die Zahlen beziehen sich nun statt auf den Energiebedarf pro Quadratmeter auf das Verhältnis zu den in der EnEV vorgeschriebenen Werte, nämlich höchstens 70 beziehungsweise 55 Prozent der dort festgeschriebenen Kennzahlen.
Die neuen Effizienzklasse 70 gilt auch für das Programm Energieeffizient Sanieren. Bringt man ein vor 1995 gebautes Haus auf den Stand der EnEV von 2007 beziehungsweise erreicht gar die Werte des KfW-Energieeffizienzhauses 70, erhält man Tilgungszuschüsse für das Darlehen. Diese betragen fünf (KfW-Energieeffizienzhaus) beziehungsweise 12,5 Prozent (KfW-Energieeffizienzhaus 70) der Darlehenssumme.
Die Höchstsumme der Darlehen beträgt in beiden Programmen 50.000 Euro pro Wohneinheit. Bringt man ein bestehendes Haus auf EnEV-Standard oder unterschreitet diesen um 30 Prozent, so können bis zu 75.000 Euro pro Wohneinheit beantragt werden. Die Darlehen sind zinsverbilligt und können eine Laufzeit von bis zu 30 Jahren haben. Die ersten fünf Jahre können als tilgungsfrei vereinbart werden. Beantragt werden die Darlehen über die Hausbank.
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