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Wohnsitz im Ausland: Nachträglich Eigenheimzulage!

Europäischer Gerichtshof: Wer in Deutschland arbeitet und Steuern zahlt, aber in einem Eigenheim im EU-Ausland wohnt, hat jetzt nachträglich Anspruch auf Eigenheimzulage, berichtet das Immobilienportal Immowelt.de

(lifePR) (Nürnberg, )
Die Eigenheimzulage wurde zwar abgeschafft, aber manche Bundesbürger können sie jetzt noch nachträglich beantragen. Wer in Deutschland arbeitet und dort auch Steuern zahlt, aber bis Ende 2005 eine selbstgenutzte Immobilie im EU-Ausland erwarb, kann jetzt nachträglich die staatliche Förderung erhalten, berichtet das Immobilienportal Immowelt.de.

Das sogenannte Eigenheimzulagegesetz sah zwar vor, dass diese Personengruppe außen vor bleiben sollte. Doch der Europäische Gerichtshof hat diese Regelung jetzt als nicht mit EU-Recht vereinbar gekippt (Az.: C-152/05). Grund: Durch diese Einschränkung sei die Niederlassungsfreiheit als auch die Arbeitnehmerfreizügigkeit der EU eingeschränkt worden.

Viele Menschen aus grenznahen Regionen, die bis Ende 2005 eine Immobilie im EU-Ausland kauften und als Berufspendler zwischen dem anderen EU-Staat und Deutschland hin- und herfahren, können jetzt rückwirkend die Eigenheimzulage erhalten. Eine Familie mit zwei Kindern kann so insgesamt knapp 23.000 Euro Fördergelder vom Staat kassieren, weiß Immowelt.de.

Weitere Informationen erhalten Sie bei unserem Pressedienst unter folgendem Link: http://www.immowelt.de/...
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