Kontakt
QR-Code für die aktuelle URL

Story Box-ID: 182922

AVIV Germany GmbH Nordostpark 3-5 90411 Nürnberg, Deutschland http://www.immowelt.de
Ansprechpartner:in Frau Barbara Schmid +49 911 52025462
Logo der Firma AVIV Germany GmbH
AVIV Germany GmbH

Zwangsversteigerung: Tipps für das Immobilien-Schnäppchen

(lifePR) (Nürnberg, )
Traumhaus vom Amtsgericht: Immobilien-Schnäppchen sind bei Zwangsversteigerungen durchaus keine Seltenheit. Das Immobilienportal Immowelt.de gibt Tipps, worauf zu achten ist.

Wer ein Haus oder eine Wohnung sucht, kann bei einer Zwangsversteigerung ein Schnäppchen machen. Dabei ist der Anlass zunächst traurig: Menschen geraten in finanzielle Schieflagen und müssen ihre eigenen vier Wände aufgeben. Im Rahmen einer Zwangsversteigerung sucht das Amtsgericht schließlich nach neuen, liquiden Eigentümern. Die Preise für die Immobilien liegen am Ende eines Biet-Termins dabei nicht selten 20 bis 30 Prozent unter dem Verkehrswert, weiß das Immobilienportal Immowelt.de.

Wer solch ein Schnäppchen machen will, sollte unbedingt einige Ratschläge beherzigen. So ist eine Besichtigung des begehrten Objekts vor der Versteigerung unverzichtbar - am besten in Begleitung eines Architekten oder Bauingenieurs, rät das Immobilienportal Immowelt.de. Allerdings: Nicht immer ist eine Besichtigung möglich, der in finanzielle Not geratene Vorbesitzer ist nicht verpflichtet, möglichen Interessenten Zutritt zu gewähren. Viele wichtige Infos lassen sich außerdem vorab beim Amtsgericht einholen: Das gewährt auf Anfrage Einblick in Gutachten und den Grundbuchauszug, die über den Verkehrswert der Immobilie und etwaige Mängel oder Belastungen Aufschluss geben.

Wer mit dem Zustand des Häuschens zufrieden ist, sollte vor dem entscheidenden Termin zunächst bei einigen anderen Versteigerungen zuschauen. Dabei lassen sich die Strategien erfolgreicher Bieter abgucken, weiß das Immobilienportal Immowelt.de. Dazu zählt beispielsweise die Abgabe von Geboten in unterschiedlich großen Schritten und mit krummen Beträgen: 101.200 statt 100.000 Euro, 39.970 statt 40.000 Euro - das verwirrt die Konkurrenz.

In jedem Fall sollten sich Bieter laut Immobilienportal Immowelt.de ein Höchstlimit setzen. Wer im Rausch der Versteigerung sein Budget aus den Augen verliert, zahlt am Ende drauf. So wird aus dem vermeintlich günstigen Traumhaus schnell ein teures Vergnügen. Emotionen sind bei der Abgabe eines Gebots auch deshalb kein guter Ratgeber, weil dieses nicht zurück genommen werden kann. Ebenso bindend ist der Zuschlag durch das Gericht: Bei verdeckten Schäden oder Mängeln kann weder der Erwerb rückgängig gemacht noch der Preis gemindert werden.

Originalmeldung: http://presse.immowelt.de/...
Für die oben stehenden Stories, das angezeigte Event bzw. das Stellenangebot sowie für das angezeigte Bild- und Tonmaterial ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmeninfo bei Klick auf Bild/Titel oder Firmeninfo rechte Spalte) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber der Texte sowie der angehängten Bild-, Ton- und Informationsmaterialien. Die Nutzung von hier veröffentlichten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Bei Veröffentlichung senden Sie bitte ein Belegexemplar an service@lifepr.de.
Wichtiger Hinweis:

Eine systematische Speicherung dieser Daten sowie die Verwendung auch von Teilen dieses Datenbankwerks sind nur mit schriftlicher Genehmigung durch die unn | UNITED NEWS NETWORK GmbH gestattet.

unn | UNITED NEWS NETWORK GmbH 2002–2024, Alle Rechte vorbehalten

Für die oben stehenden Stories, das angezeigte Event bzw. das Stellenangebot sowie für das angezeigte Bild- und Tonmaterial ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmeninfo bei Klick auf Bild/Titel oder Firmeninfo rechte Spalte) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber der Texte sowie der angehängten Bild-, Ton- und Informationsmaterialien. Die Nutzung von hier veröffentlichten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Bei Veröffentlichung senden Sie bitte ein Belegexemplar an service@lifepr.de.