Doch nicht jeder Baum ist gleich gut als Basis für das Traumhaus im Grünen geeignet. Obstbäume beispielsweise sind weniger gute Gastgeber, da ihre Äste leicht brechen. Wesentlich besser als Untergrund sind Eichen, Linden, Buchen oder Eschen, berichtet Immowelt.de. Neben der Baumart sollte außerdem darauf geachtet werden, dass der Baum seine erste Wachstumsphase bereits abgeschlossen und der Stamm einen Durchmesser von mindestens 20 Zentimetern erreicht hat.
Eine Baugenehmigung ist für die kleineren Luftschlösser üblicherweise nicht nötig. Oft regeln Nachbarschaftsgesetze und Verordnungen Maximalhöhen und Mindestabstände. Trotzdem wird häufig via Gerichtsbeschluss der Rückbau von Baumhäusern erwirkt. Gerade erst gab das Landgericht Dortmund der Klage eines Grundstückseigners (Az. 1 S 109/06) statt. Dieser hatte sich dagegen gewandt, dass sein Nachbar unmittelbar an der Grundstücksgrenze an zwei Fichten ein massives Baumhaus befestigt hatte. Baumhausbauer sollten sich am besten bei der Kommune nach den geltenden Regelungen erkundigen und im Zweifelsfall eine schriftliche Einverständniserklärungen der Nachbarn einholen, rät Immowelt.de.