Ruinöse Regeln für die Vermögensbewertung
Anlass für die massive Kritik sind die Regeln für die Berechnung des zu versteuernden Vermögens. Erst unmittelbar vor der ersten Lesung im Bundestag hat Finanzminister Peer Steinbrück (SPD) den Entwurf der Rechtsverordnung vorgelegt. Dort werden zur Ertragswertberechnung fiktive Mindestgewinne festgelegt, die verbunden mit den geplanten Steuersätzen zu Belastungen führen können, die einer Enteignung gleich kämen. "Welcher für seine Familie verantwortungsbewusste Nachfolger soll unter diesen Voraussetzungen sein Erbe antreten?" so die empörten Reaktionen in der IHK-Vollversammlung. Zusammen mit vielen in Einzelvorschriften versteckten Zumutungen ist dieser Gesetzentwurf unverantwortlich.
Verschonungsregeln betriebswirtschaftlich unsinnig
Die Unternehmer der IHK-Vollversammlung ließen kein gutes Wort am aktuellen Gesetzentwurf der Bundesregierung: Die Erbschaftsteuer belastet die Betriebe enorm. Das Geld steht dann für Investitionen und Arbeitsplätze nicht mehr zur Verfügung. Das Argument der Politik, man würde durch so genannte Verschonungsregeln die Effekte der Erbschaftsteuer mildern, ist aus IHK-Sicht grober Unfug: Die Verschonungsvoraussetzungen, maßgeblich der Erhalt des Betriebsvermögens über 15 Jahre, sind praxisfern und bürokratisch. Notwendige Umstrukturierungen werden behindert und stehen unter dem Risiko der drohenden Nachversteuerung. Die Vollversammlung der IHK Darmstadt kritisiert weiterhin, dass ganze Branchen - beispielsweise die Immobilien- und Wohnungswirtschaft - von der Verschonung ausgeschlossen sind.
Ähnliches gilt für die Lohnsummenregel. Auch sie ist aus Unternehmersicht schwer kalkulierbar, führt zu unübersichtlicher Bürokratie und wird sich zum Beschäftigungshemmnis entwickeln.
Erbschaftssteuer abschaffen, um Standorte zu sichern
Am liebsten wäre den Unternehmern die Abschaffung der Erbschaftsteuer. "Wenn es der Politik nicht gelingt, ein einfaches, vernünftiges Steuergesetz zu beschließen, das wie im Koalitionsvertrag versprochen, Betriebsvermögen vollständig verschont, dann muss die Steuer eben abgeschafft werden!", sagte der IHK-Präsident. Sie sei schon im Grundsatz ungerecht: Besteuert werde ein weiteres Mal bereits versteuertes Vermögen. Dabei entgehe dem Fiskus keine Steuer, wenn der Betrieb verkauft werden sollte. In diesem Fall müsse der Unternehmer Einkommensteuer auf den Verkaufserlös zahlen.
Kein sinnvolles Verhältnis von Aufwand und Ertrag
Im Jahr 2007 betrug das Erbschaftsteueraufkommen knapp 4,1 Milliarden Euro. Das sind gerade einmal 0,7 Prozent des gesamten Steueraufkommens in Deutschland. Zu den Erhebungskosten gibt es keine verlässlichen Zahlen. Experten haben den Verdacht, dass allein die Erhebung der Steuer den Großteil der Einnahmen wieder auffrisst. Der Aufwand für die Bewertung - insbesondere des Betriebsvermögens - ist jetzt schon hoch und wird in Zukunft noch steigen. Auch die geplante Verdreifachung der Überwachungsfrist von 5 auf 15 Jahre wird die Erhebungskosten deutlich erhöhen.
Über den Deutschen Industrie- und Handelskammertag formuliert die IHK-Organisation ihre Forderungen zur Reform der Reform der Erbschaftsteuer und auch zur generellen Abschaffung dieser Steuer an die Politik in Berlin.
Weitere Informationen zur Erbschaftsteuer, ein Frage- und Antwortenkatalog und ein zeitlicher Ablauf des Gesetzgebungsverfahrens unter www.darmstadt.ihk24.de (Dokument-Nummer 13419).