Alle öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen werden auf besondere Sachkunde und persönliche Eignung überprüft. Die Voraussetzungen sind in der Sachverständigenordnung und in den Bestellungsvoraussetzungen des jeweiligen Sachgebietes geregelt. Bestellt werden können Selbständige, Freiberufler und Angestellte. Der Sachverständige hat seine Gutachten unparteiisch, gewissenhaft, weisungsfrei und unabhängig zu erstellen und ist zur Verschwiegenheit verpflichtet.
Zur Zeit sind von der IHK Fulda elf Sachverständige in den Bereichen "Schäden an Gebäuden", "Bewertung von bebauten und unbebauten Grundstücken", "Baulicher Brandschutz", "Kraftfahrzeuge", "Lebensmittelchemie", "Elektrische Niederspannungs- und Blitzschutzanlagen", "Schäden an medizinischen Geräten und medizinisch-technischen Systemen sowie deren Bewertung", "Schadstoffe in Innenräumen", "Systeme und Anwendungen der Informationsverarbeitung", "Überprüfung von Geldspielgeräten" öffentlich bestellt und vereidigt.
Übrigens, bei der IHK können die Anschriften von Sachverständigen aus den verschiedensten Bereichen und dem gesamten Bundesgebiet erfragt werden.