Hintergrund für die Einrichtung des zentralen Online-Registers ist das von der Europäischen Union geforderte und seit 22. Mai 2007 geltende Gesetz zur Neuregelung des Versicherungsvermittlerrechts. Danach müssen sich Versicherungsvermittler und -berater, die gewerbsmäßig tätig sind, in das Register eintragen lassen. Zudem ist grundsätzlich eine Gewerbeerlaubnis nötig. Dafür muss u. a. der Nachweis einer Berufshaftpflichtversicherung und einer Sachkunde erbracht werden. Knapp 100 Anträge auf Erteilung der neuen Gewerbeerlaubnis plus Registrierung liegen der IHK, die für die neue Zulassungs- und Registrierungspflicht zuständig ist, derzeit vor. Insgesamt betreut die IHK in ihrem Bezirk zirka 5.000 haupt- und nebenberufliche Versicherungsvermittler.
Bei Versicherungsvermittlern, die schon vor dem 1. Januar 2007 tätig waren, gilt eine Übergangsfrist und eine Registrierung muss erst bis zum 1. Januar 2009 erfolgen. Vermittler, die ausschließlich im Auftrag eines Versicherungsunternehmens tätig werden, können sich unmittelbar über dieses Versicherungsunternehmen in das Register eintragen lassen und bedürfen dann keiner Erlaubnis. Gleiches gilt für Vermittler, die mit mehreren Versicherungsunternehmen zusammenarbeiten, wenn die Versicherungsunternehmen in Bezug auf die vertriebenen Produkte aber nicht in Konkurrenz zueinander stehen. Weitere Informationen unter der Telefonnummer 0345 2126-224.