„Die Betroffenen müssen ihre Rechte und Pflichten unmissverständlich aus dem Gesetz ableiten können. Dies gelingt mit dem vorgelegten Gesetzesentwurf aus Sicht der LAG nicht immer, insbesondere bei der Bestimmung des Geltungsbereiches für ein allgemeines Rauchverbot“, kritisiert IHK-Hauptgeschäftsführer Prof. Dr. Peter Heimann den vorgelegten Entwurf. Zusätzlich sollte laut LAG eine generelle Ausnahme vom allgemeinen Rauchverbot für kleine Gastronomiebetriebe mit Gasträumen unter 100 qm oder mit maximal 40 Gastplätzen erfolgen. Bisher sind nach dem Gesetzesentwurf generelle Ausnahmen vom allgemeinen Rauchverbot nur vorgesehen, wenn separate, besonders für Raucher ausgewiesene Räume eingerichtet werden.
„Doch gerade kleine Gaststätten verfügen oft nicht über die baulichen und auch finanziellen Möglichkeiten zur Einrichtung abgeschlossener Räume. Sie wären somit benachteiligt gegenüber größeren Gastronomiebetrieben. Die geplante Regelung würde das betriebswirtschaftliche „Aus“ für viele kleinere Unternehmen insbesondere in ländlichen Regionen bedeuten“, erklärt Heimann. Viele besorgte Anrufe von und Gespräche mit zukünftig betroffenen Gastronomen hätten diese Befürchtungen unterstrichen. Damit seien auch die Ergebnisse einer Umfrage der IHK Magdeburg speziell bei kleineren Gastronomiebetrieben vom März 2007 bestätigt: Damals hätten sich insgesamt 79 Prozent aller befragten kleinen Unternehmen, darunter alle Unternehmen der getränkegeprägten Gastronomie, gegen ein allgemeines Rauchverbot ausgesprochen. Begründet wurde dies vor allem mit einem zu erwartenden deutlichen Gästerückgang und damit verbundene Umsatzeinbußen.