Ziel der Raumordnung sei es, die sozialen und wirtschaftlichen Ansprüche an den Raum mit seinen ökologischen Funktionen in Einklang zu bringen und die damit verbundenen Konflikte zu lösen. "Da Sachsen-Anhalt mit zu den am niedrigsten besiedelsten Ländern Deutschlands gehört, sind diese Konflikte aber nicht unser Problem. Uns sorgen vielmehr die ständig steigende Fixkosten der Daseinsvorsorge, wie bspw. bei Infrastruktur, Ver- und Entsorgung, Gesundheitswesen und Bildung. Hierfür gilt es, Lösungsansätze und Antworten zu finden - durch neue und gleichzeitig alte Ideen, wie dezentrale Ver- und Entsorgung und rollende medizinische Versorgung zum Beispiel", so Heimann.
Die bereits im Raumordnungsgesetz des Bundes geltenden Grundsätze der Raumordnung, reichen nach IHK-Meinung vollkommen aus. Darüber hinaus gehende Grundsätze seien für das Land Sachsen-Anhalt nur für besondere Herausforderungen, wie den demografischen Wandel erforderlich. Auf alles andere sei auch im Sinne von Deregulierung und Entbürokratisierung zu verzichten.
Darüber hinaus fordert die IHK, die künftige Einstufung der Städte und Gemeinden in das Zentrale-Orte-System von einer umfassenden Analyse, so z.B. der Verkehrs-, Pendler- und Kaufkraftströme, abhängig zu machen. Nach IHK-Meinung solle der neu gegründete Landkreis Mansfeld-Südharz in Gänze der regionalen Planungsgemeinschaft Halle zugeordnet werden. Die Teilregion Mansfeld-Südharz habe traditionell schon immer besondere wirtschaftliche Verflechtungen mit der Teilregion Halle, insbesondere durch InfrastrukturverflechtunInfrastrukturverflechtungen wie bei der A 38, der A 143, aber auch der B 80. Die IHK kann sich auch einen größeren Zuschnitt der Planungsregionen, und damit eine geringere Anzahl vorstellen, so zum Beispiel mit einer Nord-, Mittel- und Süd-Planungsregion jeweils mit einem Oberzentrum.