IHK-Präsident Unkelbach lobte die Entscheidung der Landesregierung als richtigen und wichtigen Schritt: "Der derzeitige Zustand der A6 ist für die gesamte Region extrem belastend. Wir müssen jetzt schnell angedachte Lösungen umsetzen. Mit den jetzt genehmigten Personalstellen kann dies in Angriff genommen und realisiert werden. Aus Berlin haben wir die Aussage erhalten, dass der A6-Ausbau gute Chancen hat, im Rahmen einer Öffentlichen-Privaten-Partnerschaft (ÖPP) als Gesamtstrecke ausgebaut zu werden. Dazu müssten aber die Planungen auch im Gesamten fertig sein. Das Land steht jetzt in der Verantwortung diese Planung bis spätestens zum 4. Quartal 2015 voranzubringen und das zusätzliche Personal vorrangig in diesem Bereich einzusetzen. Außerdem muss auch der Bund zu seinem Wort stehen und deutlich mehr Finanzmittel für die Straßeninfrastruktur bereitstellen." Gerade auch die Neckartalbrücke müsse zur Bundesgartenschau wieder 6-streifig befahrbar sein.
Die IHK Heilbronn-Franken setzt sich seit Jahren für einen schnelleren A6-Ausbau ein. Gemeinsam mit der Stadt Heilbronn, den Landkreisen Heilbronn, Hohenlohe und Schwäbisch Hall und dem Arbeitgeberverband, hat sie einen Großteil der Planungen für den Ausbau vorfinanziert. Mit den zusätzlichen Planstellen folgte die Landesregierung jetzt einem dringenden Apell aus der Wirtschaft. Erst vor zwei Wochen wandten sich IHK-Präsident Harald Unkelbach und Handwerkskammerpräsident Ulrich Bopp in einem Brief an die Landesregierung in dem die Dringlichkeit des Personalbedarfs unterstrichen wurde. Sowohl für die Neckartalbrücke als auch für die Strecke zwischen Weinsberg und der Landesgrenze zu Bayern muss laut Unkelbach mehr Planungspersonal eingesetzt werden. Unkelbach: "Die Zeit drängt."
Hintergrund:
Im Rahmen der Auftragsverwaltung nach dem Grundgesetz ist das Land für die Verwaltung der Bundesfernstraßen zuständig. Hierbei verantwortet das Land Planung, Bau und Betrieb der Bundesfernstraßen. Daher ist eine leistungsfähige Straßenbauverwaltung für eine bedarfsgerechte Weiterentwicklung des Straßennetzes unumgänglich. Dies gilt auch, wenn neue Instrumente wie ÖPP eingesetzt werden, da auch hier in der Regel Planungsleistungen, Planfeststellung oder Projekt-Überwachung in staatlicher Hand bleiben.