"Weitere Anträge liegen bei den Unternehmen auf dem Schreibtisch", teilt Maria Klaas mit, "doch leider hat das Wirtschaftsministerium NRW die Förderung kurzfristig zum Teil wieder ausgesetzt. Wir bedauern dies sehr", teilt Maria Klaas, Geschäftsführerin der Industrie- und Handelskammer Lippe zu Detmold (IHK) mit. Die IHK befürchtet, dass einige Investitionspläne unter dem geänderten Förderaspekt zurückgestellt werden. Betroffen sind sogenannte "Arbeitsplatz sichernde" Maßnahmen. Unternehmen, die mit ihren Investitionen 15 Prozent zusätzliche Arbeitsplätze schaffen, sind von den Einschränkungen nicht betroffen. Zukünftig werden darüber hinaus nur noch Investitionen gefördert, deren Investitionsvolumen über 150.000 Euro liegt, zuvor waren es 25.000 Euro.
Gefördert werden Investitionen in 13 Städten und Gemeinden in Lippe, Unternehmen in Bad Salzuflen, Leopoldshöhe und Oerlinghausen sind von der Förderung nach wie vor ausgeschlossen.
Grundsätzlich sind Unternehmen mit weniger als 250 Beschäftigten und einem Umsatz unter 50 Millionen Euro bzw. einer Bilanzsumme unter 43 Millionen Euro antragsberechtigt. Um einen Investitionszuschuss von 7,5 Prozent bzw. 15 Prozent zu erhalten, müssen die Betriebe aus den Branchen Industrie, Großhandel und bestimmten Dienstleistungsbereichen kommen. Das Baugewerbe, der Einzelhandel, das Verkehrsgewerbe und Energieversorger sowie das Gesundheitswesen sind von der Förderung ausgeschlossen.
Gefördert wird die Betriebserrichtung, Betriebserweiterung, erstmaliger Erwerb eigener Räumlichkeiten in einer fünfjährigen Gründungsphase, der Erwerb einer stillgelegten bzw. von Stilllegung bedrohten Betriebsstätte sowie Umstellung bzw. grundlegende Rationalisierung.
Wichtig ist, so die IHK, dass vor Investitionsbeginn, d.h. auch bevor eine Bestellung erfolgt ist, zunächst der Antrag bei der NRW.BANK in Münster zu stellen ist.