Künftig werden juristische Dienstleistungen im außergerichtlichen Bereich nicht nur Rechtsanwälten vorbehalten sein, sondern auch andere Berufsgruppen können unter bestimmten Voraussetzungen Rechtsberatung anbieten. Mit dem neuen Rechtsdienstleistungsgesetz, das das immer wieder kritisierte Rechtsberatungsgesetz ablöst, ergeben sich neue Tätigkeits- und Handlungsfelder für Handel und Dienstleister.
Da der Gesetzgeber nur sehr vage Vorgaben zu den neuen Beratungsleistungen für Nicht-Juristen gemacht hat, bedarf es vor Inkrafttreten des neuen Gesetzes eines schnellen und detaillierten Überblicks über alle Neuregelungen. Die Industrie- und Handelskammer Nordschwarzwald bietet deshalb eine kostenfreie Informationsveranstaltung an, in der Dr. Oliver Hutmacher, Rechtsanwalt in Pforzheim, die neuen Vorschriften detailliert und fachkundig erläutern wird. Die Veranstaltung findet statt am Mittwoch, 11. Juni 2008, 18:00 Uhr, IHK-Haus in Pforzheim. Interessierte Unternehmen können sich direkt bei der IHK telefonisch unter Tel. 07231 201-156 oder per Fax 07231 201-161, aber auch über das Internet (www.nordschwarzwald.ihk24.de) unter Dok.-Nr. 19763 anmelden.