Seit der Einführung der Lkw-Maut auf den Bundesautobahnen zum 1. Januar 2005 wird seitens der Kommunen immer wieder vorgebracht, dass ein Teil der schweren Lastkraftwagen auf das nachgeordnete Straßennetz ausweiche, um so die Mautzahlung zu umgehen. Tatsächlich konnte nur in Ausnahmefällen belegt werden, dass eine Zunahme des Lkw-Verkehrs auf Bundesstraßen in nennenswertem Umfang auf mautpflichtigen Lkw-Durchgangsverkehr, der die Autobahnen umging, zurückzuführen war.
Da bereits heute alle auf Bretten zuführenden Bundesstraßen während der Nacht gesperrt sind, können dies daher nur Ziel- und Quellverkehre aus dem Umfeld bzw. den umliegenden Räumen sein.
Auch für die tagsüber verkehrenden Lkw macht es keinen Sinn, z.B. von der A5 oder A8 abzufahren, ein relativ kurzes Stück auf Bundesstraßen zurückzulegen, um wenige Euro Mautgebühr zu sparen und dann doch z. B. in Heilbronn wieder auf die A6 auffahren zu müssen. Die Zeitverluste wären enorm und stünden in keinem Verhältnis zu den eingesparten Mautgebühren.
Laut § 1 des Bundesfernstraßengesetzes dienen die Bundesstraßen dem weiträumigen Verkehr. Die Forderung, diese auf langen Abschnitten zu sperren,bedeutet, dass sie in dieser Funktion eingeschränkt und faktisch ihrem Zweck entzogen werden. Die von Paul Metzger geforderte Sperrung der B294 und der weiteren auf Bretten zuführenden Bundesstraßen rund um die Uhr lehnt die Wirtschaft daher ab.
Eine vorliegende Analyse bestätigt, dass der Anteil mautpflichtiger Lkw (> 12 Tonnen zulässiges Gesamtgewicht) am Lkw-Verkehr insgesamt nicht von den Zählstellen ermittelt wurde, sondern nur "näherungsweise" und "mit großer Wahrscheinlichkeit" zuzuordnen ist.
So sind auch die Baustellenausweichverkehre mit Sicherheit durch die Ausbaumaßnahmen auf der A8 und der A6 bedingt. Zum Zeitpunkt der Untersuchung gab es weiterhin eine Dauerbaustelle mit erheblichen Behinderungen auf der A5 bei Karlsruhe-Durlach. Der Anteil der Stauausweichverkehre ist nach Einschätzung der IHK daher erheblich höher.
Die IHK kann nicht nachvollziehen, wie eine Modellsimulation ohne vorherige detailliertere Untersuchung zuverlässig zwischen den Motiven Stau- und Mautvermeidung unterscheiden soll und hält die Datengrundlage insgesamt nicht für ausreichend, daraus weitreichende Wirkungen abzuleiten. Die Annahme, dass durch ein Verkehrsverbot der überwiegende Teil des Lkw-Verkehrs von der Bundesstraße auf die Autobahn zurückverlagert würde, stellt die IHK aus den genannten Gründen in Frage. Ein Ausweichverkehr in einzelnen Fällen wird sich auch künftig nicht auf die Autobahn zurückzwingen lassen.