Bundesweit, so die IHK, ließen die Gewerbesteuereinnahmen die städtischen Kassen klingeln, nicht aber in Wülfrath. Habe die Stadt im letzten Jahr noch mit Gewerbesteuereinnahmen in Höhe von 12,8 Millionen Euro rechnen können, so erwarte sie für dieses Jahr nur noch 11,3 Millionen Euro. Grund hierfür seien in erster Linie Gewerbesteuererstattungen in Höhe von 2,2 Millionen Euro, die für zurückliegende Perioden zu leisten seien. Und auch der steigende Anteil an der Einkommensteuer von 7,2 Millionen Euro (2006) auf über 7,6 Millionen Euro in diesem Jahr könne die Mindereinnahmen aus der Gewerbesteuer nicht ausgleichen. „Um so bemerkenswerter ist, dass Wülfrath es geschafft hat, im letzten Jahr das ursprünglich erwartete Defizit in Höhe von 3,7 Millionen Euro auf 1,5 Millionen Euro zu reduzieren, und zwar allein durch Einsparungen auf der Ausgabenseite“, würdigt IHK-Haushaltsexperte Dr. Oliver Sievering die Konsolidierungsbemühungen der Stadt.
Erschwerend komme hinzu, dass Schlüsselzuweisungen und Kreis-umlage zeitversetzt berechnet würden, so fielen einnah-menschwache Jahre oft mit Umlageerhöhungen zusammen. Für Wülfrath bedeute dies für 2007 den Verlust von Schlüssel-zuweisungen (2006: 842.000 Euro) bei gleichzeitiger Erhöhung der Kreisumlage von 7,9 Millionen Euro (2006) auf 9,7 Millionen Euro in diesem Jahr.
Wirklich (er-)drücken würden die Stadt aber ihre Schulden: Bereits der Finanzplan weise mit 6,6 Millionen Euro einen hohen Verlust auf, der die Liquidität Wülfraths empfindlich einschränke. Die Folge sei eine abermalige Erhöhung der Inanspruchnahme von Kassenkrediten, dem „Dispo“ einer Stadt, der sich damit auf 43 Millionen Euro belaufe. Zusammen mit den Investitionskrediten in Höhe von knapp 20 Millionen Euro ergebe dies für eine Stadt von Wülfraths Größenordnung eine viel zu hohe Verschuldung. Darüber hinaus weise auch der Ergebnisplan, der sämtliche Erträge und Aufwendungen erfasse, mit 9,5 Millionen Euro in diesem Jahr einen besonders hohen Verlust auf. Wülfrath sei daher gezwungen, über den Griff in die Ausgleichs- und allgemeine Rücklage sein Eigenkapital zu verzehren. Weil die allgemeine Rücklage aber be-reits in zwei aufeinander folgenden Jahren über Gebühr belastet werde und keine Besserung in Sicht sei, unterliege die Stadt weiterhin dem Diktat des Nothaushaltsrechtes. Dass Wülfrath sich dieses Schicksal mit 114 anderen Kommunen in NRW teile, könne kein wirklicher Trost sein.
„Wir begrüßen ausdrücklich, dass Wülfrath sich zurzeit einer externen Aufgaben-, Leistungs- und Organisationskritik unterzieht. Denn nur so kann es gelingen, weitere Konsolidierungspotenziale zu erschließen, um im Interesse zukünftiger Generationen den Haushalt langfristig wieder auf solide Füße zu stellen“, so die IHK Düsseldorf abschließend.