'Alle Beteiligten sind sich einig, dass durch die von der EU-Dienstleistungsrichtlinie geforderte Einrichtung eines sog. Einheitlichen Ansprechpartners keine neue Verwaltungs- oder Behördenstruktur geschaffen werden darf. Will Mecklenburg-Vorpommern sein Ziel einer effektiven Deregulierung erreichen, muss auf die bestehenden Strukturen zurückgegriffen werden. Aufgrund ihrer besonderen Wirtschaftsnähe und ihrer Mittlerfunktion zwischen staatlicher Verwaltung einerseits und Unternehmen andererseits sind die Wirtschaftskammern, einschließlich der Kammern der freien Berufe, für die Durchführung dieser Aufgaben besten geeignet', so Jörgen Thiele, Präsident der Industrie- und Handelskammer zu Schwerin.
Die Vorteile für eine Kammerlösung liegen auf der Hand:
So verfügen die Industrie- und Handelskammern über ein weltweites Netzwerk der Außenhandelskammern, in jedem europäischen Land über eine schlagkräftige, kompetente und in Wirtschaftsfragen versierte Mannschaft, auf die bei der Aufgabenerfüllung des Einheitlichen Ansprechpartners zurückgegriffen werden kann. Durch die Veranstaltung diverser Außenwirtschaftstage bei den IHKs im Lande wird das europäische Kontaktnetz stetig ausgebaut. Darüber hinaus verfügen die IHKs über eine eigene Repräsentanz in Brüssel, die ebenfalls bei der Aufgabenerledigung des Einheitlichen Ansprechpartners mit einbezogen wird.
Die EU-Dienstleistungsrichtlinie will mit der Einrichtung eines Einheitlichen Ansprechpartners die Barrieren im Dienstleistungsbereich zwischen den europäischen Staaten, ähnlich wie beim freien Warenverkehr, wirksam abbauen. Aus diesem Grund sollen sich ausländische und inländische Dienstleistungsanbieter nur an eine einzige Stelle wenden müssen, bei der dann alle Genehmigungsverfahren koordiniert werden.
'Schon jetzt nehmen die Kammern diese Lotsen- und Mittlerfunktion im Interesse der heimischen Unternehmerschaft wahr. Sie sind unmittelbare Ansprechpartner in allen Lebenslagen eines Unternehmens. Dieses erstreckt sich von der Existenzgründungsberatung, der Unternehmensexpansion oder -verlagerung bis hin zur Unternehmensnachfolge. Dabei kooperieren sie schon bestens mit den Genehmigungsbehörden auf Landes-, Kreis- und Gemeindeebene.
Die Kammern des Landes appellieren an die Landesregierung, auf die bestehenden Strukturen der Kammerorganisation zurückzugreifen und diese mit den Aufgaben eines Einheitlichen Ansprechpartners zu betrauen', so der Appell des IHK-Präsidenten Thiele.