Förderfähig sind einerseits allgemeine Beratungen zu allen wirtschaftlichen, technischen, finanziellen und organisatorischen Fragen der Unternehmensführung. Darüber hinaus werden spezielle Beratungen wie z.B. zur Vereinbarkeit von Familie und Beruf, zu Technologie-, Außenwirtschafts-, Qualitätsmanagement-, Umwelt- und Arbeitsschutzthemen unterstützt. Nicht mehr förderfähig sind dagegen Beratungen vor einer Existenzgründung.
Die Förderung ist im Anschluss an die Beratung und unter Vorlage des Beratungsergebnis zu beantragen. Voraussetzung ist, dass die Honorarkosten einschließlich Umsatzsteuer zuvor von den Antragstellern in voller Höhe bezahlt werden. Die komplette Richtlinie sowie Anträge sind unter www.bafa.de abrufbar.