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Verstoß gegen Offenlegungspflicht von Jahresabschlüssen kann geahndet werden

(lifePR) (Schwerin, )
Aufgrund diverser Rückfragen aus der Unternehmerschaft zum Jahresanfang weist die IHK zu Schwerin noch einmal auf die Verpflichtung zur Offenlegung von Jahresabschlüssen hin. Diese Pflicht gilt auch für sog. kleine Kapitalgesellschaften, allerdings in einem geringeren Umfang.

"Verstöße wegen Verletzung der Offenlegungspflicht von Jahres- und Konzernabschlüssen können seit 2007 von Amts wegen geahndet werden. Die Einreichungsfrist für das Geschäftsjahr 2006 endete für die meisten Unternehmen zum 31.12.2007. Aber nicht nur die Rechtzeitigkeit, sondern auch die richtige Form der Einreichung hilft, finanzielle Belastungen zu vermeiden", so Siegbert Eisenach, Leiter der Abteilung Recht/Steuern der Schweriner IHK.

Jeglicher Verstoß gegen die Offenlegungspflicht kann auf Grund der neuen elektronischen Prüfmöglichkeiten erfasst und sofort verfolgt werden. Der Ordnungsgeldrahmen liegt zwischen 2.500 und bis zu 25.000 Euro. Seit Inkrafttreten der Handelsregisterreform zum Jahresanfang 2007 sind die Adressaten der Jahresbeschlüsse nicht mehr die Handelsregisterstellen an den einzelnen Amtsgerichten, sondern es ist der elektronische Bundesanzeiger.

Die Einreichung der Abschlussunterlagen muss allerdings in elektronischer Form erfolgen. Für die Papierform besteht zwar noch eine Übergangszeit bis Ende 2009. Für die Digitalisierung der Daten beim Bundesanzeiger entstehen aber erhebliche Kosten. Die Publikationsentgelte bei einem mittelständischen Unternehmen können so schnell 300 bis 600 Euro betragen. Ebenso werden bei der Einreichung von Word-, Excel- oder PDF-Dateien höhere Entgelte für die zusätzliche Umwandlung in das vom elektronischen Bundesanzeiger verwendete XML-Format erhoben. Es empfiehlt sich daher, die Jahresabschlüsse gleich in diesem Format einzureichen. Die Kosten belaufen sich dann fix auf 50 Euro für kleinere Unternehmen und 70 Euro für mittlere Unternehmen. Für Unternehmer, die die Einreichung selbst vornehmen, oder deren Berater bietet die Internetseite der elektronischen Bundesanzeigers mittlerweile ein entsprechendes Online-Formular zur Übermittlung im XML-Format an.

"Da der Bundesanzeiger Verlag dem Bundesamt der Justiz zu Anfang 2008 die Unternehmen melden wird, die ihrer Offenlegungspflicht nicht nachgekommen sind, wird vom Bundesamt in der nächsten Zeit Post zu erwarten sein. Auf jeden Fall sollte sich jedes Unternehmen mit seinem Steuerberater verständigen und das IHK-Merkblatt hierzu anfordern", empfiehlt IHK-Justitiar Siegbert Eisenach abschließend. Das IHK-Merkblatt "Offenlegung von Jahresabschlüssen: Hohe Kosten sind vermeidbar" kann bei der IHK zu Schwerin, Abteilung Recht/Steuern, Tel.: (03 85) 51 03-152, e-mail: fahden@schwerin.ihk.de kostenlos bezogen werden.
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