Es handelt sich um keine Partei, keine Organisation oder Verein. Was diese Menschen verbindet ist, dass sie gegen jede Form von Gewalt sind.
Die Montagsdemos nehmen zu.
Grundgesetz Artikel 5 für Deutschland
(1) Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt.
(2) Diese Rechte finden ihre Schranken in den Vorschriften der allgemeinen Gesetze, den gesetzlichen Bestimmungen zum Schutze der Jugend und in dem Recht der persönlichen Ehre.
Das Pressebüro macht von diesem Recht Gebrauch und ermuntert alle es ebenfalls zu nutzen. Dazu bieten wir eine Veröffentlichung Ihrer und Eurer Presse-Mitteilungen zum Null-Tarif.
Bei der Erstellung der Presse-Artikel ist insbesondere auf Abschnitt (2) des Art. 5 des Grundgesetzes zu achten. Ebenso veröffentlichen wir keine rein kommerziell motivierten Artikel.