Grundlage sind die Vorgaben der Bauministerkonferenz zu wiederkehrenden Bauwerksprüfungen. Um katastrophale Schäden an tragenden Teilen von Bauwerken und Einstürze wie in Bad Reichenhall zu verhindern, sollen jetzt regelmäßig Sichtprüfungen tragender Teile durch fachkundige Personen und eingehende Untersuchungen dieser Bauwerksteile durch besonders fachkundige Personen vorgenommen werden.
Die Ingenieurkammer unterstützt öffentliche und private Betreiber komplexer Bauwerke wie Stadien, Sporthallen, Fernsehtürme, usw., indem sie den Betroffenen und der Öffentlichkeit ein Verzeichnis der Beratenden Ingenieurinnen und Ingenieure, die wiederkehrende Bauwerksprüfungen ausführen, anbietet. Eigentümer von Privatgebäuden tragen ebenfalls die Verantwortung, zum Schutz der Öffentlichkeit beizutragen. Eine regelmäßige Überprüfung ihrer Bauwerke ist auch hier notwendig, wie ein Fall in Hannover im vergangenen Jahr zeigte, als sich die Fassade eines Privatgebäudes löste und auf einen Fußweg stürzte.
Bei Beratenden Ingenieuren verbinden sich unabhängige und eigenverantwortliche und damit freiberufliche Tätigkeit mit qualifizierter Berufserfahrung. Sie unterliegen zudem höchsten Anforderungen an persönliche Integrität. Die aufgeführten Beratenden Ingenieurinnen und Ingenieure sind entweder in die ebenfalls von der Kammer geführte gesetzliche Liste der Tragwerksplaner eingetragen oder haben als Prüfingenieure für Baustatik oder als öffentlich bestellte Sachverständige eines bestimmten Bestellungsgebietes ihre besonders qualifizierte Berufserfahrung speziell im Bereich des konstruktiven Ingenieurbaus nachgewiesen.
Das Verzeichnis unterscheidet zwischen fachkundigen und besonders fachkundigen Personen. Besonders fachkundige Personen erfüllen die oben genannten Voraussetzungen und haben außerdem erklärt, dass sie mindestens zehn Jahre fachliche Erfahrung mit der Aufstellung von Standsicherheitsnachweisen, technischer Bauleitung und vergleichbaren Tätigkeiten besitzen. Fachkundige Personen erfüllen die angegebenen Voraussetzungen und haben außerdem erklärt, dass sie mindestens fünf Jahre Erfahrung mit der Aufstellung von Standsicherheitsnachweisen, technischer Bauleitung und vergleichbaren Tätigkeiten besitzen.