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Abrechnung der ÖPNV-Leistungen im Ausbildungsverkehr auf neue Grundlagen gestellt

Staatssekretär Rudolf Köberle: „Beitrag zu mehr

(lifePR) (Stuttgart, )
„Von der Pauschalierung der Ausgleichsleistungen im Ausbildungsverkehr profitieren alle Seiten. Das Land und die Verkehrsunternehmen erhalten für die nächsten fünf Jahre mehr Planungssicherheit. Außerdem entfallen komplexe Berechnungsverfahren. Wir entbürokratisieren und beschleunigen die Abrechnungsverfahren.“ Das sagte Verkehrsstaatssekretär Rudolf Köberle am Mittwoch, 11. Juli 2007, zur Entscheidung des Ministerrats in Stuttgart, von einer bundesrechtlichen Öffnungsklausel zur Neugestaltung der Abrechnungsmodalitäten im Schüler- und Ausbildungsverkehr Gebrauch zu machen.

Busse und Bahnen im öffentlichen Personennahverkehr, die verbilligte Zeitfahrausweise für den Ausbildungsverkehr wie beispielsweise Schülermonatskarten verkaufen, hätten einen gesetzlichen Anspruch auf Ausgleichsleistungen. Dieser solle künftig nicht mehr in aufwändigen Verwaltungsverfahren für jedes einzelne der rund 360 Verkehrsunternehmen ermittelt werden. Stattdessen sollen die 22 Verkehrsverbünde die Gelder in pauschalierter Form an die Unternehmen weiterleiten. Verkehrsstaatssekretär Rudolf Köberle: „Wir werden jetzt zügig mit allen Beteiligten verhandeln, um den Pauschalierungsvertrag abschließen zu können. Dieser verschafft uns eine verlässliche Grundlage für die Ausgleichsleistungen in den Jahren 2007 bis 2011.“

In Baden-Württemberg sind den Verkehrsunternehmen in den letzten beiden Jahren rund 241 Millionen Euro (2005) und rund 227 Millionen Euro (2006) an Ausgleichsleistungen im Ausbildungsverkehr bewilligt worden.
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