Der Grund: Mitte November verurteilte die 32. Große Strafkammer des Landgerichts Berlin zwei Gynäkologen wegen Totschlags zu Bewährungsstrafen von einem Jahr und neun Monaten sowie einem Jahr und sechs Monaten (Az.: 532 Ks 7/16). Im Juli 2010 mussten die Ärzte eine Frau, die mit eineiigen Zwillingen schwanger war, wegen frühzeitig einsetzender Wehen in der 32. Woche entbinden. Bei einem der beiden Mädchen war zuvor eine Hirnschädigung diagnostiziert worden. Die Ärzte entschieden sich für einen Kaiserschnitt und entbanden zuerst das gesunde Mädchen. Anschließend töteten sie die lebensfähige Schwester, indem sie ihr eine Kalium-Chlorid-Lösung in die Nabelvene injizierten.
Wie der Vorsitzende Richter in seiner mündlichen Urteilsbegründung ausführte, sei dies rechtlich als „Totschlag im Sinne des § 212 Strafgesetzbuch zu werten“.[ii] Hätten die Ärzte dagegen das hirngeschädigte Zwillingsmädchen im geschlossenen Mutterleib getötet, hätte es sich – bei entsprechender Indikation – um eine rechtlich zulässige Spätabtreibung gehandelt.
Rechtlich zulässige Spätabtreibungen sind in Deutschland keine Einzelfälle. Als „Mittel der Wahl“ gilt dabei der Fetozid. Dabei „durchsticht der Arzt mit einer langen Nadel die Bauchdecke der Schwangeren bis er in die Bauchhöhle gelangt. Dann sucht er unter Ultraschallansicht das etwa kirschkerngroße Herz des Kindes, sticht zu und spitzt eine Kalium-Chlorid-Lösung hinein, die in hoher Dosierung jede koordinierte Kontraktion des Herzmuskels unmöglich macht. Nach ein bis zwei Minuten stirbt das Kind im Mutterleib an „Herzversagen“. Alternativ zu der Kalium-Chlorid-Methode wird beim Fetozid auch Luft in das Herz gespritzt (intrakardiale Luftinjektion) oder aber das Herz „punktiert“ (Kardiozentese).“[iii]
2010, dem Jahr in dem die Ärzte den vom Landgericht Berlin als Totschlag klassifizierten Fetozid durchführten, kamen auf deutschlandweit 109.506 vorgeburtliche Kindstötungen 346 Fetozide. Seitdem steigt ihre Zahl kontinuierlich an. Das Gesundheits- und Informationssystem der Berliner Senatsverwaltung für Gesundheit, Pflege und Gleichstellung (GSI) verzeichnet für das Jahr 2017 bundesweit 100.146 vorgeburtliche Kindstötungen, 656 davon per Fetozid.[iv]
Ein Grund für den Anstieg (2011: 441; 2012: 453; 2013: 541; 2014: 551; 2015: 620; 2016: 641)[v] sind vermutlich die Zunahme sogenannter „verspäteter Familien“ und in Folge dessen die vermehrte Inanspruchnahme künstlicher Befruchtung. Laut der Deutschen Gesellschaft für Gynäkologie und Geburtshilfe (DGGG) „liegt die Rate von Mehrlingsschwangerschaften“ in Folge künstlicher Befruchtungen jedenfalls „über dem 20-fachen gegenüber denen bei natürlicher Empfängnis“.[vi]
Da Mehrlinge häufiger mit leichten bis schweren Handicaps geborenen werden, ein höheres Sterblichkeitsrisiko sowie eine höhere Krankheitsanfälligkeit besitzen, gefährden sie aus Sicht der Reproduktionsmediziner das Behandlungsziel einer erfolgreichen „Ein-Kind-Schwangerschaft“ und damit die Zufriedenheit ihrer Kunden. Und weil das so ist, betrachten Reproduktionsmediziner die Empfängnis von Zwillingen, Drillingen oder noch mehr Kindern, als „medizinische Fehlleistung“, die es durch „fetale Reduktionen“ zu korrigieren gelte.[vii]
Auch hier gilt der Fetozid als „Mittel der Wahl“. In aller Regel erfolgt er in diesem Kontext nach „technischen Gesichtspunkten. Das heißt, der Arzt tötet dasjenige Kind, welches für ihn mit der Nadel am besten zu erreichen ist. Nicht wenige Mediziner sind aber inzwischen auch für einen „selektiven Fetozid“ zu haben. Dabei tötet der Arzt im Anschluss an die pränatale Diagnostik das Kind, das die „schlechteste Prognose aufweist“.[viii] Die getöteten Kinder verbleiben dabei bis zur Geburt ihrer Geschwister im Mutterleib.
Vgl. https://www.berlin.de/gerichte/presse/pressemitteilungen-der-ordentlichen-gerichtsbarkeit/2019/pressemitteilung.866852.php. Upload zuletzt am 6.12.2019
[ii] ebenda
[iii] Stefan Rehder: Gott spielen. Im Supermarkt der Gentechnik, München 2007. S. 199
[iv] Vgl. Tabelle 7.2z-1 a: Schwangerschaftsabbrüche (darunter Fetozide) in Deutschland (Wohnort- und Ereignisprinzip nach Bundesländern (Wohnortprinzip) – absolut/alle Altersgruppen, https://www.gsi-berlin.info. Upload zuletzt am 6.12.2019
[v] ebenda
[vi] Mehrlingsreduktion durch Fetozid vermeiden. Pressemitteilung der Deutschen Gesellschaft für Gynäkologie und Geburtshilfe e.V. (DGGG) 5/2017. https://www.dggg.de/presse-news/pressemitteilungen/mitteilung/mehrlingsreduktion-durch-fetozid-vermeiden-31/ Upload zuletzt am 6.12.2019
[vii] Vgl. Vortragsmanuskript: Prof. Dr. Hermann Hepp: Höhergradige Mehrlinge – Pränataler Fetozid. Vortrag auf der DGGG-Veranstaltung „Kinderwunsch in der Krise“ am 28. Juni 2005 in Berlin. S. 1.
[viii] Wie Anm. 3