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Liebe, Recht und Steuersparen - Demographie und Ehe in Frankreich

Von Gerard Francois Dumont

(lifePR) (Sankt Augustin, )
Die neuesten Daten zur demographischen Entwicklung in Frankreich geben Anlass zur Frage nach Ehe und eingetragener Partnerschaft (Pacs - nicht nur gleichgeschlechtlich). Wie entwickeln sich diese Lebensformen in Frankreich? Man könnte darauf mit dem Dreiklang "Liebe, Recht und Steuersparen" antworten - in Anlehnung an den französischen Titel einer amerikanischen Seifenoper "Amour, gloire et beauté", die seit Jahren über die Bildschirme flimmert.

In Frankreich entsteht - wie in allen Ländern, in denen Zwangsheirat verboten ist - eine ernsthafte Bindung zweier Menschen meist aus einer romantischen Liebesbeziehung. Diese auf Liebe basierende Beziehung ist irrational und daher unerklärbar. Genauso wie die Freundschaft zwischen La Boétie und Montaigne, die letzterer mit dem berühmten Satz beschrieb: "Weil er er war, weil ich ich war."

Liebesbeziehungen sind - glücklicherweise - nicht deklarierungspflichtig, jedoch kommt ihre gesellschaftliche Bedeutung dem sehr nah, wenn Paare eine Anerkennung vor dem Gesetz anstreben: Dabei handelt es sich zuerst um die Ehe, seit dem Gesetz vom 15. November 1999 auch um die eingetragene Lebenspartnerschaft (Pacs), sowie die Trennung dieser Verbindungen.

Die drei Gründe für den Rückgang der Eheschließungen

Für die rückläufige Tendenz der Eheschließungen lassen sich drei mögliche Erklärungen heranziehen:

- Heiratsunlust: In der Generation der Heiratsfähigen sinkt der Anteil derjenigen, die heiraten möchten.
- Personenmangel: Seit dem Jahr 2000 sinkt die absolute Anzahl der Heiratsfähigen stetig.
- Heiratsalter: Das durchschnittliche Heiratsalter steigt und verschiebt die Entscheidung auf später - oder gar nicht. Bei Frauen stieg es von unter 27 Jahren 1994 auf über 28 Jahre im Jahr 2000. Seit 2010 liegt es bei 30 Jahren. Bei Männern lag das Heiratsalter 1994 bei 28,7 Jahren, im Jahr 2000 erreichte es 30 Jahre und seit 2012 beträgt es 32 Jahre.

Trotz des Rückgangs verschwindet die Institution Ehe jedoch keineswegs. Die Ehe ist vor allem für Paare, denen religiöse Werte wichtig sind, nicht unbedingt von einer rationalen Entscheidung abhängig, sondern vielmehr vom Glauben an die Bedeutung, die Gott der Bindung zweier Menschen beimisst.

Bemerkenswert ist der Verlauf bei den eingetragenen Lebensgemeinschaften (gleichgeschlechtlich und nicht-gleichgeschlechtlich). Ihr Anstieg verläuft seit der Einführung dieser juristischen Form 1999 alles andere als linear. Zwischen 2000 - das erste volle Jahr, in dem das neue Gesetz seine Anwendung findet - und 2004 bewegt sich die Anzahl der eingetragenen Lebenspartnerschaften zwischen 19 600 und 40 000. Die Zahlen sind verhältnismäßig niedrig im Vergleich zu der Anzahl der Eheschließungen, denn noch im Jahr 2004 kamen in Frankreich auf einhundert Eheschließungen weniger als fünfzehn eingetragene Lebenspartnerschaften. Diese geringen Zahlen in den ersten Jahren waren für manche Politiker ziemlich enttäuschend, hatten sie doch angekündigt, dass drei Millionen Franzosen auf die Einführung des Gesetzes warteten. Darüber hinaus deuten durchgesickerte Informationen darauf hin, dass einige dieser eingetragenen Lebenspartnerschaften aus einem Mitnahmeeffekt resultierten, denn einige Staatsfunktionäre hätten sie benutzt, um ihre Chancen auf eine Versetzung zu erhöhen.

Spektakulärer Anstieg

2005 verzeichnet die Statistik der eingetragenen Lebenspartnerschaften dann einen signifikanten Anstieg. Man zählt von nun an mehr als zwanzig eingetragene Lebenspartnerschaften pro hundert Eheschließungen. Die Steigerung von 2005 kann nicht auf konjunkturelle Ereignisse zurückgeführt werden, da sie sich 2006 und 2007 fortsetzt. 2007 überschreitet die Anzahl eingetragener Lebenspartnerschaften die Zahl von 100 000; dies entspricht mehr als einem Drittel der Eheschließungen. Die eingetragene Lebenspartnerschaft ist daher nicht mehr nur ein marginales, statistisches Phänomen wie in den ersten Jahren nach ihrer gesetzlichen Einführung.

Man könnte folgende Erklärung dafür heranziehen. Seit ihrer Einführung ist die eingetragene Lebenspartnerschaft im Hinblick auf Einkommenssteuer, Erbschaftssteuer sowie Sozialansprüche de facto eine Kopie der Rechte der Familie. Aber diese Rechte werden erst im Laufe der Jahre umgesetzt. Vor allem nach jeder Abstimmung zu Finanzgesetzen in der Nationalversammlung wurden die Rechte der eingetragenen Lebenspartner finanziell zusehends attraktiver. Der größte Schritt zur Angleichung des Steuerrechts für eingetragene Lebenspartnerschaften an das der Familien kam mit dem Finanzgesetz 2005. Dieses erlaubte eingetragenen Lebenspartnern ab dem Jahr der Eintragung - und nicht wie zuvor erst drei Jahre danach - vom Ehegattensplitting zu profitieren. Auch die Tarifverträge und Firmenvereinbarungen für Familien wurden nach und nach auf eingetragene Lebenspartnerschaften übertragen. Im Juli 2007 wird dann eine neue steuerliche Errungenschaft auf Basis des sogenannten TEPA Gesetzes "zugunsten der Arbeit, der Beschäftigung und der Kaufkraft" auf die eingetragene Lebensgemeinschaft ausgeweitet. Dieses Gesetz gewährt bei Schenkungen zu Lebzeiten den Lebenspartnern denselben Freibetrag wie der bereits geltende für verheiratete Paare.

Folglich wird die eingetragene Lebenspartnerschaft, obwohl sie in ihrer Ursprungsform von 1999 nur eine schlechte Kopie der Ehe und daher kaum eine juristische oder steuerrechtliche Konkurrenz zur Ehe darstellte, ab 2005 zu genau dieser: eine eingetragene Lebenspartnerschaft mit sehr weitreichenden Eigenschaften, eine Art "neue" Lebenspartnerschaft, steuerlich eine Ehe ohne Eheschließung. Das empfanden viele Paare offenbar als sehr attraktiv.

Rückgang der eingetragenen Lebenspartnerschaft und geringere steuerliche Attraktivität

Im Rahmen der neuen Gesetzgebung erreicht die Anzahl der eingetragenen Lebenspartnerschaften 2010 erstmals die Marke von 200 000, das entspricht 82 Lebenspartnerschaften pro einhundert Eheschließungen. Alles deutet darauf hin, dass die Anzahl der eingetragenen Lebenspartnerschaften die der Eheschließungen am Ende übertreffen wird. Aber dann kam die Novellierung von 2011: Bis zu diesem Zeitpunkt konnten steuerpflichtige Paare drei verschiedene Steuererklärungen für das Jahr abgeben, in dem ihre Lebenspartnerschaft gesetzlich anerkannt wurde, und somit für dieses Jahr ihre Einkommenssteuer reduzieren. Diese Möglichkeit wurde am 1. Januar 2011sowohl für Ehepaare als auch für eingetragene Lebenspartner abgeschafft. Die Vermutung liegt nahe, dass diese Steuernovelle die "Attraktivität" der eingetragenen Lebenspartnerschaft gemindert hat. Ein Rückgang setzte ein. Vor 2011 wurde eine erhöhte Anzahl an Lebenspartnerschaften in der Mitte des Jahres, im Juni und Juli, geschlossen. Dies ist die steuerlich rentabelste Periode abhängig vom vorangegangenen Steuersystem. Auch das änderte sich. Eine größere Anzahl an Lebenspartnerschaften wird seither zum Ende des Jahres geschlossen.

Mit der Rückgang einher ging eine weitere "Entdeckung". Tatsächlich erklärten zwei Fünftel der 49 000 aufgelösten Lebenspartnerschaften in 2012, dass sie vorhaben zu heiraten. In diesem Fall scheint die eingetragene Lebenspartnerschaft also a posteriori wie eine Vorwegnahme der Ehe zu sein. Die Ehe bleibt auch ohne steuerliche Vorteile attraktiv.

Liebe macht - glücklicherweise - nicht blind

Diese Analyse führt prima vista zu einem Paradoxon: während der Ursprung eines Liebespaares in der Irrationalität liegt, spiegeln die im Anschluss rechtlich getroffenen Entscheidungen vieler Paare oft eine gewisse Rationalität wieder. Die Entwicklung der Anzahl der Eheschließungen und eingetragenen Lebenspartnerschaften, oder der Jahresabschnitt, in dem Paare die Rechtsgültigkeit ihrer romantischen Verbindung anstreben, hängt häufig von der Wahl der juristischen Form ab, die in diesem Moment steuerlich und sozial am günstigsten ist. Mit anderen Worten: Die juristische Entscheidung der Paare entspricht rationaler Logik. Diese am materiellen Wohlergehen orientierte Entwicklung hat zu tun mit den rückläufigen Zahlen der praktizierenden Gläubigen und den steigenden Zahlen von Atheisten und Agnostikern. Die Notare, die von Paaren beauftragt werden, die für sie beste juristische Form zu wählen (Ersatzanspruch oder nicht bei Ehe oder eingetragener Lebensgemeinschaft), vor allem beim Kauf einer Immobilie, wissen das.

Man darf daraus auch schließen: Die Liebe macht - glücklicherweise - nicht blind. Sie bringt die Paare nicht um einen gewissen Rationalismus, der sich dadurch zeigt, dass sie die juristische Form der Gefühle nach Abwägung der rechtlichen Entwicklungen treffen, sei es bezüglich des Familien-, Steuer- oder Sozialrechts.

Den Aufsatz entnehmen wir der von Professor Gerard-Francois Dumont herausgegebenen und geleiteten Zwei-Monatszeitschrift "Population et Avenir", Nummer 717 (März-April 2014). Professor Dumont lehrt an der Universität Paris IV und gilt als Doyen im Fach "Politik und Demographie".

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