Das Handeln des Menschen schafft einerseits ebenfalls Räume für (regional) neue Lebensformen (vgl. green-facts vom 11.06.07), drängt aber andererseits auch Arten aus angestammten oder angenommenen Lebensräumen zurück. Mit Blick auf neu etablierte Tier- und Pflanzenarten wird unterschieden, ob sie vor der Entdeckung von Amerika durch Kolumbus 1492 (Archäophyten und Archäozoen) oder nach 1492 (Neophyten und Neozoen) zugewandert sind. Die vor 1492 zugewanderten Tier- und Pflanzenarten gelten zwar nicht als einheimisch, sie werden aber – im Gegensatz zu den Neophyten und Neozoen – insbesondere im Naturschutz als heimisch betrachtet.
Viele der in vergangenen Jahrhunderten eingeführten und inzwischen großflächig etablierten Arten sind als wertvolle Bestandteile der Biodiversität in Deutschland anerkannt. Weizen, Gerste, Kulturapfel und Kartoffel sind nur einige Beispiele für bewusst eingeführte Arten, die aus der heimischen Agrarlandschaft nicht mehr wegzudenken sind. Auch Kornblume und Klatschmohn sowie sonstige Vertreter der Ackerbegleitflora werden als Bestandteile der heimischen Biodiversität geschätzt, selbst wenn sie weder gezielt eingeführt noch wirtschaftlich genutzt wurden. Anders ist dies aber häufig bei den in jüngster Zeit zugewanderten bzw. eingeschleppten Arten wie etwa dem Riesen-Bärenklau. Sie werden als so genannte invasive Arten bezeichnet und z.T. sehr kritisch gesehen. Dies liegt an unerwünschten Auswirkungen auf andere Arten, Lebensgemeinschaften oder Biotope, in denen sie z.B. in Konkurrenz um Lebensraum und Ressourcen treten und dort bislang heimische Pflanzen verdrängen können. Darüber hinaus sind auch ökonomische (z.B. starke Verunkrautung) oder gesundheitliche Probleme für den Menschen (etwa die Furanocumarine mit fototoxischer Wirkung beim Riesen-Bärenklau) zu beobachten.
Damit stellt sich zwangsläufig die Frage, bis zu welchem Zeitpunkt eingewanderte oder eingeführte Arten – auch wenn sie etwa im Ackerbau seit jeher als „Unkräuter“ auftreten – entweder als schützenswerte oder als invasive und ggf. zu bekämpfende Arten anzusehen sind. Mit anderen Worten:
Ist beispielsweise die in der „Nationalen Strategie für biologische Vielfalt“ des BMU genannte typische Vielfalt im Jahr 1950 ein wieder anzustrebendes Ziel, d.h. sind seither eingewanderte und eingeschleppte Arten keinesfalls schutzwürdig, alle „vor dem Stichtag“ neu aufgetretenen Arten aber schon?
Diese pauschal nicht zu beantwortende Frage macht eines deutlich:
Biodiversität ist weder kleinräumig noch im globalen Maßstab eine statische Größe; sie verändert sich stetig. Dazu tragen die Menschen direkt (z.B. Landnutzung) und indirekt (z.B. Klimawandel), aber auch die Natur selbst (Evolution) bei. Deshalb sind zum Teil im Naturschutz erkennbare Bestrebungen, einen einmal festgestellten Zustand dauerhaft zu erhalten oder sogar wiederherzustellen, im wahrsten Sinne des Wortes
unnatürlich: Sie ignorieren die der Natur selbst innewohnende Dynamik. Die einzige Frage, die bleibt, lautet deshalb: Wie viel Einfluss soll bzw.
darf der Mensch auf diesen ständigen Entwicklungsprozess ausüben?
Hinweis: Der dritte Teil dieser Serie wird sich mit Faktoren befassen, die in der Vergangenheit zu einem Rückgang der Biodiversität in Deutschland geführt haben.