Nur wenige Leitlinien adressieren mehrere Versorgungsaspekte
In ihre Auswertung konnten die Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler insgesamt 16 Leitlinien einbeziehen, wovon allerdings nur eine aus Deutschland stammt. Inhaltlicher Schwerpunkt der identifizierten Leitlinien ist die Arzneimitteltherapie, insbesondere die Behandlung mit DMARD (cs- und bDMARD). Lediglich vier Leitlinien adressieren mehrere Versorgungsaspekte, einschließlich Diagnostik, nichtmedikamentöser Therapien und sektorenübergreifender Versorgung.
Der Aspekt Rehabilitation wird in den Leitlinien nur vereinzelt thematisiert. Und zum Teil sind die Empfehlungen für ein mögliches DMP nicht relevant. Das liegt u. a. daran, dass die Leitlinien nur wenige starke Empfehlungen zur Rehabilitation enthielten.
Internationale Leitlinien nur bedingt übertragbar
DMP-Richtlinien beschreiben Eckpunkte für die nationale Patientenversorgung. Wurden Leitlinien in anderen Ländern entwickelt, so muss stets im Einzelfall geprüft werden, ob ihre Empfehlungen auch auf den deutschen Versorgungskontext übertragbar sind. Das betrifft hier insbesondere die Empfehlungen in Hinblick auf speziell in Rheumatologie ausgebildete Pflegekräfte, die Aufgaben in der Supervision von Patientinnen und Patienten sowie im Krankheitsmanagement übernehmen. Die „Nurse Specialists“ in Großbritannien, woher sechs Leitlinien stammen, durchlaufen eine akademische Ausbildung und erhalten weitreichendere Kompetenzen als die Pflegekräfte im deutschen Gesundheitssystem.
Zum Ablauf der Berichtserstellung
Den vorläufigen Berichtsplan für dieses Projekt hatte das IQWiG im Januar 2015 vorgelegt und um Stellungnahmen gebeten. Diese wurden zusammen mit einer Würdigung und dem überarbeiteten Berichtsplan im Mai 2015 publiziert. Stellungnahmen zu dem jetzt veröffentlichten Vorbericht werden nach Ablauf der Frist gesichtet. Sofern sie Fragen offen lassen, werden die Stellungnehmenden zu einer mündlichen Erörterung eingeladen.