Nur für erwachsene Patientinnen und Patienten, die die höhere der beiden zugelassenen Dosen erhielten, gibt es geeignete Studiendaten, die sowohl positive als auch negative Effekte zeigen. Für Frauen gibt es demnach einen Anhaltspunkt für einen beträchtlichen, für Männer einen Anhaltspunkt für einen erheblichen Zusatznutzen. Für jüngere Betroffene und für die niedrigere Dosis von Upadacitinib ist ein Zusatznutzen dagegen nicht belegt.
Studie deckt nicht die gesamte Zulassung ab
Der Hersteller legte Daten aus der doppelblinden randomisierten kontrollierten Studie Heads-Up vor, in der Upadacitinib und Dupilumab über 24 Wochen verglichen wurden. Untersucht wurden Erwachsene, die seit mindestens drei Jahren eine mittelschwere bis schwere atopische Dermatitis hatten. Außerdem mussten sie zuvor unzureichend auf topische Therapien mit Glukokortikoiden und / oder Calcineurininhibitoren oder auf systemische Therapien angesprochen haben, oder eine topische Behandlung war für sie beispielsweise wegen Nebenwirkungen nicht ratsam.
Im Interventionsarm erhielten die Patientinnen und Patienten täglich 30 Milligramm Upadacitinib, also die höhere der beiden zugelassenen Dosierungen. Eine Behandlung mit der für 18- bis 64-Jährige ebenfalls zugelassenen Dosis von 15 Milligramm war weder zu Beginn noch im weiteren Studienverlauf erlaubt.
Ungewissheit über Effekte der niedrigeren Dosis
Die Fachinformation zu Upadacitinib macht keine konkreten Vorgaben zur Wahl der Dosis, aber die Ergebnisse weiterer Zulassungsstudien deuten auf eine dosisabhängige Wirksamkeit hin. Man kann also davon ausgehen, dass die niedrigere Dosis für weniger schwere Fälle angezeigt ist. Da an der Studie überwiegend schwer Betroffene teilnahmen, sind die Studienergebnisse trotz der Beschränkung auf die höhere Dosis prinzipiell für die Beurteilung eines Zusatznutzens geeignet; es können jedoch höchstens Anhaltspunkte abgeleitet werden.
Wegen der Dosisabhängigkeit der Wirksamkeit kann es sein, dass positive Effekte einer Behandlung mit Upadacitinib in der 15-Milligramm-Dosierung nicht mehr oder nur geringfügig größer sind als die einer Behandlung mit der zweckmäßigen Vergleichstherapie. Daher kann ein Zusatznutzen anhand der Studie lediglich für die höhere Dosis bewertet werden.
Evidenz nicht auf Jugendliche übertragbar
Für Jugendliche ist ausschließlich die niedrigere Upadacitinib-Dosis zugelassen. Eine Übertragung der Ergebnisse von Erwachsenen auf Jugendliche ist nicht möglich, da in der Studie Heads-Up ausschließlich mit der höheren Dosierung behandelt wurde. Aufgrund der dosisabhängigen Wirksamkeit von Upadacitinib erlauben die Studiendaten die Ableitung eines Zusatznutzens lediglich für erwachsene Patientinnen und Patienten, für die 30 Milligramm die geeignete Dosis von darstellen.
Deutliche Vorteile bei der Symptomatik, mehr schwere Nebenwirkungen bei Frauen
Die Studiendaten lassen sowohl positive als auch negative Effekte für Upadacitinib im Vergleich zu Dupilumab erkennen. Dabei modifizieren das Alter der Betroffenen und der Schweregrad ihrer Dermatitis die Effekte nur bei einigen nicht schwerwiegenden bzw. nicht schweren Nebenwirkungen, sodass hier im Fazit der Bewertung nicht differenziert werden muss.
Stärker fällt die Effektmodifikation durch das Merkmal Geschlecht ins Gewicht: Frauen profitieren – wie Männer – von positiven Effekten mit jeweils erheblichem Ausmaß bei den Symptomatik-Endpunkten Remission und Juckreiz und von einem positiven Effekt mit beträchtlichem Ausmaß beim Endpunkt patientenberichtete Symptomatik. Dem steht bei ihnen – nicht aber bei den Männern – ein höherer Schaden erheblichen Ausmaßes bei der Gesamtrate der schweren Nebenwirkungen gegenüber, der den Zusatznutzen verringert.
Bei erwachsenen Frauen, für die 30 Milligramm die geeignete Dosis darstellen, ergibt sich daraus ein Anhaltspunkt für einen beträchtlichen Zusatznutzen. Bei erwachsenen Männern gibt es einen Anhaltspunkt für einen erheblichen Zusatznutzen.
Für Erwachsene, für die 15 Milligramm die geeignete Dosis sind, und für Kinder und Jugendliche ist ein Zusatznutzen nicht belegt.
G‑BA beschließt über Ausmaß des Zusatznutzens
Die Dossierbewertung ist Teil der frühen Nutzenbewertung gemäß Arzneimittelmarktneuordnungsgesetz (AMNOG), die der G‑BA verantwortet. Nach Publikation der Dossierbewertung führt der G‑BA ein Stellungnahmeverfahren durch und fast einen abschließenden Beschluss über das Ausmaß des Zusatznutzens.
Einen Überblick über die Ergebnisse der Nutzenbewertung des IQWiG gibt folgende Kurzfassung. Auf der vom IQWiG herausgegebenen Website gesundheitsinformation.de finden Sie zudem allgemein verständliche Informationen.