Einige mögliche zusätzliche Empfehlungen für das DMP identifiziert
Im Auftrag des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) haben die Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler systematisch nach neuen Leitlinien gesucht, deren methodische Qualität bewertet und die relevanten Empfehlungen aus diesen Leitlinien zusammengestellt. Im nächsten Schritt wurden diese Empfehlungen mit den Vorgaben für das deutsche DMP Diabetes mellitus Typ 2 beziehungsweise das DMP-Modul Herzinsuffizienz verglichen.
Wie die Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler feststellten, stimmen die Empfehlungen der aktuellen Leitlinien mit den Anforderungen der jeweiligen DMP im Wesentlichen überein. Bei einigen Versorgungsaspekten gibt es jedoch Abweichungen, aus denen sich ein Aktualisierungs- und Ergänzungsbedarf ergeben kann. So geben Leitlinien unter anderem Empfehlungen zur Therapie mit Herzschrittmachern, die im DMP-Modul Herzinsuffizienz bislang fehlen. Beim DMP Diabetes mellitus Typ 2 könnten z. B. einige Hinweise zum Einsatz von verschiedenen Arzneimitteln präzisiert werden.
Ein Aktualisierungsbedarf kann entstehen, wenn neue Studien auch neue Erkenntnisse über eine Erkrankung und deren Behandlung bringen. Deshalb ist auch gesetzlich vorgeschrieben, die DMP in regelmäßigen Abständen zu überarbeiten. Aufgabe des Instituts ist es, zunächst Unterschiede zwischen den Empfehlungen der Leitlinien und dem DMP zu identifizieren. Die Prüfung, ob diese Unterschiede tatsächlich zu einer Überarbeitung des DMP Diabetes mellitus Typ 2 führen sollten, liegt dann beim Gemeinsamen Bundesausschuss.
Zum Ablauf der Berichtserstellung
Die vorläufigen Berichtspläne für beide Projekte hatte das IQWiG Anfang Februar 2010 vorgelegt und um Stellungnahmen gebeten. Diese wurden jeweils zusammen mit einer Würdigung und den überarbeiteten Berichtsplänen im Mai (Herzinsuffizienz) beziehungsweise im Juni (Diabetes mellitus Typ 2) 2010 publiziert.
Stellungnahmen zu den beiden jetzt veröffentlichten Vorberichten werden nach Ablauf der Frist gesichtet. Sofern sie Fragen offen lassen, werden die Stellungnehmenden zu mündlichen Erörterungen eingeladen. Danach werden die Vorberichte überarbeitet und als Abschlussberichte an den Auftraggeber G-BA weitergeleitet.